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Bundesverwaltungsgericht bremst Bauprojekte

26.09.2023

Das Bundesverwaltungsgerichtsurteil zur Aufhebung beschleunigter Planungsverfahren im Wohnungsbau sorgt für Bedenken und Kritik im Bauhandwerk.

 

Baustelle

Bild: Adobe.

 

Das Bundesverwaltungsgericht hat kürzlich entschieden, dass beschleunigte Planungsverfahren, die durch § 13 b des Baugesetzbuches ermöglicht wurden, gegen Europarecht verstoßen. Dies hat Auswirkungen auf zahlreiche Wohnungsbauprojekte und beunruhigt die Bauindustrie.

Beschleunigte Planungsverfahren stehen auf dem Prüfstand

Früher war es möglich, Bauplanungen im sogenannten beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen. Doch das Bundesverwaltungsgericht hat nun entschieden, dass diese Regelung nicht mit dem Europarecht vereinbar ist.

Erleichterungen für Bauplanungen im Innen- und Außenbereich

Um Bauplanungen zu erleichtern, wurden Erleichterungen im § 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) eingeführt. Dies galt insbesondere für Bebauungspläne im Innenbereich, wo Umweltprüfungen und Änderungen am Flächennutzungsplan entfallen konnten. Im Jahr 2017 wurden diese Erleichterungen vorübergehend auch auf Flächen im Außenbereich durch den neuen § 13 b BauGB ausgedehnt.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und seine Folgen

Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass der Verzicht auf Umweltprüfungen gemäß § 13 b BauGB gegen die EU-Richtlinie über die strategische Umweltprüfung (SUP-Richtlinie) verstößt. Gemäß dieser Richtlinie ist eine Umweltprüfung bei Plänen mit erheblichen Umweltauswirkungen zwingend erforderlich. Daher darf § 13 b BauGB aufgrund des Vorrangs des Unionsrechts nicht angewendet werden. In einem konkreten Fall führte das Fehlen einer Umweltprüfung dazu, dass der Bebauungsplan nach § 214 BauGB unwirksam war.

Warnung aus der Bauindustrie

Felix Pakleppa, der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), warnt vor den Auswirkungen des Urteils. Er betont, dass dadurch keine beschleunigten Planungsverfahren mehr möglich sind, was viele Wohnungsbauprojekte in den Kommunen verzögert. Dies sei zur Unzeit gekommen, da der Wohnungsbau bereits in einer tiefen Krise stecke. Pakleppa fordert Bund und Länder auf, einen rechtssicheren Rahmen für die Kommunen zu schaffen, um die negativen Folgen des Urteils abzumildern.

  Quelle: https://www.handwerksblatt.de/themen-specials/das-neue-baurecht/bundesverwaltungsgericht-bremst-bauprojekte


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