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CDU, CSU und SPD wollen Vergaberegeln zusammenführen

12.03.2018

Unter der Überschrift „Ein neuer Aufbruch für Europa – eine neue Dynamik für Deutschland…“ haben sich CDU, CSU und SPD am 7. Februar 2018 auf einen Koalitionsvertrag verständigt. Dort finden sich auch Aussagen zur öffentlichen Beschaffung und dem Vergaberecht:

Unter Punkt VI Nr. 1.: „Erfolgreiche Wirtschaft für den Wohlstand von morgen“ heißt es in dem Vertrag:
„Die öffentliche Beschaffung ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Öffentliche Aufträge müssen mittelstandsfreundlich ausgeschrieben werden. Zur weiteren Vereinheitlichung des Vergaberechts prüfen wir die Zusammenführung von Verfahrensregeln für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen einerseits und von Bauleistungen andererseits in einer einheitlichen Verfahrensordnung.“

Unter Punkt IX. Nr. 4 formuliert der Koalitionsvertrag folgendes:
„Die öffentlichen Bauleistungen sind ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Sie fördern insbesondere den Mittelstand. Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) als faire, wettbewerbsneutrale und von allen Bauverbänden getragene Verfahrensregelung garantiert gute Bauleistungen. Sie ist zu sichern und anwenderorientiert weiterzuentwickeln.“

Unklarheiten der Aussagen
Was aus diesen Aussagen genau folgt, darüber herrscht derzeit Unklarheit: Soll die VOB/A, also die Regelungen zur Bauvergabe, für öffentliche Auftraggeber in die Vergabeverordnung (VgV) bzw. in die Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) und für den Unterschwellenbereich in die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) integriert werden? Betreffen die Aussagen nur die Verfahrensregeln oder sind auch die vertragsrechtlichen Regelungen der VOB/B und der VOB/C gemeint?

Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) hat sich hierzu bereits positioniert.

  Quelle: www.hk24.de


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