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Chance Darlehnswiderruf

08.05.2015

Jetzt bei Immobiliendarlehen von günstigen Zinsen profitieren

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Rechtsanwalt Werner Dillerup.
Seit 2009 ist Rechtsanwalt Werner Dillerup in der Kanzlei Heyers Rechtsanwälte, Osnabrück, Münster und Leipzig, mit den Schwerpunkten Bank- und Kapitalmarktrecht sowie dem Handels- und Gesellschaftsrecht tätig.

Foto: www.heyers-rechtsanwaelte.de

Wohneigentum – für viele Menschen nach wie vor die größte Investition des Lebens und ein langgehegter Traum. Vor allem bei den derzeitigen Rekord-Niedrigzinsen rückt das Einfamilienhaus im Grünen oder die Drei-Zimmer-Wohnung im Herzen der Stadt in greifbare Nähe. „Doch auch für Bürger, die bereits seit einigen Jahren in den eigenen vier Wänden leben, ergibt sich nun die Möglichkeit, ihr Immobiliendarlehen mit den aktuellen Zinssätzen zu tilgen“, erklärt Rechtsanwalt Werner Dillerup von der Kanzlei Heyers Rechtsanwälte aus Osnabrück.

Verträge überprüfen lassen
Anstatt sich über die damaligen, deutlich höheren Zinssätze zu ärgern oder eine teure Umschuldung mit Vorfälligkeitsentschädigung zu vereinbaren, sollten Haus- und Wohnungsbesitzer ihre Darlehensverträge von einem Anwalt überprüfen lassen. Dreh- und Angelpunkt ist dabei das Widerrufsrecht, welches in jedem Vertrag und somit auch bei Immobiliendarlehen verankert ist. Dazu Werner Dillerup: „Ist die Widerrufsbelehrung nach aktueller Rechtslage fehlerhaft, können Immobiliendarlehen auch Jahre nach dem Vertragsschluss noch widerrufen und rückabgewickelt werden. Dies betrifft nahezu alle Verträge aus den Jahren zwischen 2002 und 2010.“

Warum widerrufen?
Besteht eine fehlerhafte Formulierung im Vertrag, hat die 14-tägige Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen. Direkte Folge: Der Vertrag kann auch Jahre später noch widerrufen und rückabgewickelt werden. Die Bank darf darüber hinaus keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen beziehungsweise muss diese zurückerstatten. Die hohe Zahl der fehlerhaften Verträge liegt an den strengen gesetzlichen Anforderungen laut § 355 BGB. Doch obwohl der Gesetzgeber aus diesem Grund ein Muster einer Widerrufsbelehrung in das Gesetz aufgenommen hat, haben die wenigsten Banken und Sparkassen dieses Musterformular ohne Änderungen übernommen.

Hausbesitzer müssen bei Widerruf und Rückabwicklung des Vertrags nur darauf achten, dass die Anschlussfinanzierung der Immobilie gesichert ist, erklärt Rechtsanwalt Dillerup. Denn bei Rückabwicklung müssen sie die gesamte ausstehende Summe an die Bank zurückzahlen. Dann jedoch steht einer weiteren Abzahlung der meist sechsstelligen Summe zu den aktuell günstigen Zinskonditionen nichts mehr im Wege.

  Quelle: www.borgmeier.de


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