zurück

DGB NRW fordert mehr Einsatz gegen prekäre Beschäftigung

03.01.2013

Düsseldorf (dapd-nrw). Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in Nordrhein-Westfalen mahnt mehr Engagement der Politik zur Eindämmung schlecht bezahlter und unsicherer Arbeit an. Die Ausweitung von Minijobs, Teilzeit, befristeten Arbeitsverhältnissen und Leiharbeit sei einer der Hauptgründe für die soziale Spaltung der Gesellschaft und die wachsende Armut im Alter, sagte der DGB-Landesvorsitzende Andreas Meyer-Lauber im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dapd in Düsseldorf.

"Wir müssen die Arbeitswelt dringend neu ordnen", forderte der Gewerkschafter. Über ein Fünftel aller Beschäftigten arbeite inzwischen im Niedriglohnsektor. Knapp ein Drittel der Einzahler in die Rentenversicherung müssten sich auf ein Altersruhegeld einstellen, das kaum über dem Niveau von Hartz IV liege. "Wer im Arbeitsleben arm ist, ist im Alter noch ärmer. Da tickt eine Zukunftsbombe", warnte Meyer-Lauber.

Diese Entwicklung sei Folge einer politisch gewollten Deregulierung des Arbeitsmarktes in den zurückliegenden Jahren, für die die letzten drei Bundesregierungen verantwortlich seien, rügte der DGB-Landeschef. Vor 15 Jahren sei "arm trotz Arbeit" noch kein Thema gewesen. Vor diesem Hintergrund fordert der DGB NRW einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro die Stunde.

"Ausweglose Falle" vermeiden

Zudem müssten vor allem für Minijobber, von denen es allein in NRW rund 1,8 Millionen gebe, die Arbeitsbedingungen verbessert werden. "Notwendig ist, die Minijobs schon ab dem ersten Euro sozialversicherungspflichtig zu machen", mahnte Meyer-Lauber. Damit könne vermieden werden, dass die Minijobs in Bezug auf die Rente zur "ausweglosen Falle" würden.

Auch mit einer Stärkung der Betriebsräte will der DGB die Ausweitung prekärer Beschäftigung verhindern. Dazu müsse das jüngst 60 Jahre alt gewordene Betriebsverfassungsgesetz entsprechend nachgebessert werden. Künftig sollten Betriebsräte mitentscheiden dürfen, ob und in welchem Maße Leiharbeit oder Werkverträge in der Firma zum Einsatz kämen. "In einigen Branchen haben wir das bereits über Tarifverträge geregelt. Am Besten wäre aber eine gesetzliche Lösung, die für alle gilt", zeigte sich Meyer-Lauber überzeugt.

  Quelle: dapd


Gratis Gastzugang

Submissions-Anzeiger | Tageszeitung-Ad

Aktuelles
Seminarangebot

Baurecht- und Vergabeseminare