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DGB hält an eigenem Vergabegesetz fest

28.12.2012

Deutscher Gewerkschaftsbund kritisiert Gesetzentwurf der Landesregierung

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Foto: Norbert Millauer / dapd

Sachsens DGB hält weiter an einem eigenen Entwurf für ein Vergabegesetz im Freistaat fest. Einen von der Regierungskoalition aus CDU und FDP im September in den Landtag eingebrachten Gesetzesvorschlag bezeichnete DGB-Landeschefin Iris Kloppich als unzureichend: „Er entspricht nicht unseren Ausschreibungskriterien“, sagte Kloppich der Nachrichtenagentur dapd in Dresden. Alle aus Sicht der Gewerkschaften wichtigen Punkte seien gegenüber dem geltenden Gesetz aus dem Jahr 2002 „überhaupt nicht verbessert“. Mit einem Vergabegesetz wird geregelt, zu welchen Konditionen die öffentliche Hand im Freistaat Aufträge an Unternehmen erteilen kann. Eine aus Sicht der Gewerkschaften zentrale Frage ist dabei die Tarifbindung: Unternehmen kämen nur zum Zuge, wenn sie Tariflöhne zahlen. Zugleich solle ein Mindestlohn von 8,50 Euro als „unterste Haltelinie“ fixiert werden, sagte Kloppich. Das sei vor allem wichtig, weil in einigen Branchen Tariflöhne deutlich unter dieser Marke gelten. Die Regierungskoalition aus CDU und FDP hat solche Vorgaben in ihrem Gesetzentwurf nicht vorgesehen. Zugleich betonte die DGB-Chefin, dass die Lohnhöhe nicht das einzige maßgebliche Kriterium sei. Wichtig sei auch, dass ökologische und soziale Faktoren bei der Auftragsvergabe berücksichtigt würden. Dazu zähle die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

  Quelle: dapd


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