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DGB und Handwerkskammer für sozial gerechte Mittelstandsförderung

20.08.2012

Hohe Wertgrenzen und Mindestlohn bei Vergabe öffentlicher Aufträge gefordert

Die Handwerkskammer und der DGB in Hamburg treten gemeinsam dafür ein, die Vergabe öffentlicher Aufträge langfristig mittelstandsfreundlich zu gestalten und auf die Einhaltung von Mindestlöhnen und Tariftreue zu achten. Gemeinsam richten sie einen Appell an Bürgerschaft und Senat zu einem ökonomisch und sozial gerechten Vergaberecht bei öffentlichen Aufträgen, insbesondere im Baugewerbe. Zu diesem Ziel fordern sie die Beibehaltung der bestehenden Auftrags-Wertgrenzen sowie einen vergaberechtlichen Mindestlohn von 8,50 Euro.

„Durch die Beibehaltung der in der Praxis bewährten Wertgrenzen kann die Stadt ihre proklamierte mittelstandsorientierte Vergabepolitik und damit einen fairen Wettbewerb für klein- und mittelständische Betriebe in Hamburg sicherstellen“, erläutert Frank Glücklich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Hamburg. „Diese Betriebe zu stärken, bedeutet, Arbeits- und Ausbildungsplätze zu sichern, neu zu schaffen und Steuereinnahmen zu generieren.“

Die aktuelle Vergaberechts-Regelung läuft zum 31. Dezember 2012 aus. Bis dahin vergibt die Stadt in der Regel Aufträge bis zu 1 Million Euro beschränkt, das heißt, sie fordert geeignete Firmen zur Angebotsabgabe auf. Bauaufträge ab 1 Million Euro müssen Vergabebeamte grundsätzlich bundesweit, teilweise europaweit öffentlich ausschreiben.

Hauptgeschäftsführer Frank Glücklich: „Die Handwerkskammer tritt für die Beibehaltung der hohen Wertgrenzen ein. Eine Absenkung der Wertgrenzen würde eine Wettbewerbsverzehrung zugunsten von Regionen mit niedrigem Lohnniveau mit sich bringen und Arbeits- und Ausbildungsplätze in Hamburg gefährden. Daher fordern wir Senat und Bürgerschaft auf, die bewährte geltende Regelung des Vergaberechts zu entfristen, mindestens jedoch um zwei Jahre zu verlängern.“

Hamburgs DGB-Vorsitzender Uwe Grund fügt hinzu: „Für uns ist an erster Stelle wichtig, dass bei der Vergabe öffentlicher Aufträge die Tariftreue gilt. Wo es keine Tarifbindung gibt, müssen regionale, branchenübliche Löhne gezahlt werden. Zusätzlich muss aber gewährleistet sein, dass jeder Arbeitnehmer von seinem Verdienst auch leben kann. Deswegen ist für uns auch im Hamburger Vergaberecht der Mindestlohn von 8,50 Euro unverzichtbar, sofern es keine tarifvertraglich vereinbarten Mindestlöhne gibt, die über diesem Wert liegen. Denn es kann nicht angehen, dass wir aus Steuermitteln öffentliche Aufträge vergeben und damit gleichzeitig die Bezahlung von Niedriglöhnen ermöglichen. Mit dem Ergebnis, dass die betroffenen Arbeitnehmer am Ende noch zusätzlich Sozialleistungen beantragen müssen. Unsere Forderung lautet: Armutslöhne dürfen nicht zum Wettbewerbsstandard werden!“

  Quelle: Handwerkskammer Hamburg


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