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Dachdeckerhandwerk

28.03.2018

Neuer Mindestlohn seit 1. März 2018

Im Bundesanzeiger vom 27.02.2018 wurde die Neunte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für das Dachdeckerhandwerk vom 21.02.2018 bekannt gemacht. Diese regelt, dass die Rechtsnormen des Mindestlohntarifvertrages im Dachdeckerhandwerk auch auf alle nicht tariflich gebundenen Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk Anwendung finden, wenn der Betrieb oder die selbständige Betriebsabteilung überwiegend Bauleistungen im Sinne des § 101 Absatz 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuches erbringt.

Diese Verordnung trat am 1. März 2018 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2019.

Der Geltungsbereich des Tarifvertrages erfasst alle gewerblichen Arbeitnehmer in Betrieben, die unter den betrieblichen Geltungsbereich des Rahmentarifvertrages für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk (Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik) fallen. Nicht erfasst werden Schüler an allgemeinbildenden Schulen mit Ausnahme der Schüler an Abendschulen und -kollegs, Schulabgänger, die innerhalb von zwölf Monaten nach Beendigung ihrer Schulausbildung bis zu einer Gesamtdauer von 50 Arbeitstagen beschäftigt werden, gewerbliches Reinigungspersonal, das für Reinigungsarbeiten in Verwaltungs- und Sozialräumen des Betriebs beschäftigt wird, sowie gewerbliche Arbeitnehmer, die ausschließlich am Betriebssitz als Lagerist beschäftigt werden.

bundeseinheitlichen Mindestlohn 1
für ungelernte Arbeitnehmer bundeseinheitlichen Mindestlohn 2
01.03.2018 12,20 Euro pro Stunde

für gelernte Arbeitnehmer (Gesellen)
12,90 Euro pro Stunde
01.01.2019 13,20 Euro pro Stunde

Der Anspruch wird grundsätzlich spätestens zum 15. des Monats fällig, der auf den Monat folgt, für den er zu zahlen ist.

Für Tarifauskünfte stehen die Innungen bzw. das Gemeinsame Tarifregister Berlin und Brandenburg bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen während der Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Freitag 9 bis 12 Uhr und Donnerstag 14 bis 18 Uhr telefonisch unter 030 90281457 zur Verfügung.

  Quelle: Handwerkskammer Potsdam


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