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Dänisches Parlament verabschiedet Baugesetz

18.05.2015

Das dänische Parlament hat am 28. April 2015 das Gesetz über den Bau einer Festen Fehmarnbeltquerung mitsamt einer dänischen Schienen- und Straßenanbindung verabschiedet.

Durch das Gesetz erhalten die staatlichen Unternehmen Femern A/S und A/S Femern Landanlæg das Mandat zum Bau und Betrieb einer Festen Fehmarnbeltquerung mitsamt der dänischen Schienen- und Straßenanbindung. Das Baugesetz stellt die endgültige umweltrechtliche Genehmigung des Vorhabens in Dänemark dar.

In Deutschland wurde die politische Entscheidung für den Bau einer Festen Fehmarnbeltquerung 2009 durch die Ratifizierung des Staatsvertrags getroffen, den Deutschland und Dänemark 2008 eingegangen sind. Für die Genehmigung des Baus der Festen Fehmarnbeltquerung ist in Deutschland die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens erforderlich. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen.

Die Bauarbeiten können erst beginnen, wenn der deutsche Planfeststellungsbeschluss vorliegt und die dänischen Parteien hinter der Festen Fehmarnbeltquerung im Herbst 2015 eine erneute Bewertung der Wirtschaftlichkeit des Projekts durchgeführt haben. Femern A/S verhandelt im Moment mit den internationalen Baukonsortien, die Angebote für die Hauptbauaufträge abgegeben haben. Nach der Sommerpause wird Femern A/S den Parteien hinter der Festen Fehmarnbeltquerung eine umfassende Bestandsaufnahme der Wirtschaftlichkeit und einen aktualisierten Zeitplan vorlegen. In der Zwischenzeit wird Femern A/S die vorgezogenen Arbeiten, die das dänische Parlament im März 2013 beschlossen hat, fortsetzen, um die zukünftige Produktion der Tunnelelemente bei Rødbyhavn vorzubereiten.

Das Baugesetz erteilt in diesem Zusammenhang die Befugnis zur Enteignung von Ackerland und einer kleineren Anzahl von Windenergieanlagen und Industriegebieten, die für den Bau der Auto- und Eisenbahn sowie für die Tunnelelementfabrik östlich von Rødbyhavn benötigt werden. Außerdem können die archäologischen Untersuchungen in den Teilen des Produktionsgebietes fortgesetzt werden, für die die endgültige umweltrechtliche Genehmigung bisher noch nicht vorlag.

  Quelle: www.femern.de


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