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"Darfs ein bisschen mehr sein?"

23.11.2015

Länder erhöhen Vergabemindestlöhne weiter

Auftragsberatungsstellen legen aktualisierte Übersicht über Länderspezifika vor

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Anja Theurer, Sprecherin der Ständigen Konferenz der Auftragsberatungsstellen in Deutschland (StKA).

Foto: www.abst-brandenburg.de

Zu Jahresbeginn wurde der bundeseinheitliche Mindestlohn eingeführt – doch bei den Ländern scheint noch immer der Grundsatz des: „Darf´s ein bisschen mehr sein?“ zu gelten. Zuletzt erhöhte Hamburg sein vergabespezifisches Mindestentgelt auf 8,67 Euro. Offenbar wird dem Bundesgesetzgeber vielerorts die Entscheidung über die sinnhafte Höhe des Mindestentgelts nicht zugetraut“, so Anja Theurer, Sprecherin der Ständigen Konferenz der Auftragsberatungsstellen in Deutschland (StKA).

Theurer weiter: „In Brandenburg hatte die aktuelle Landesregierung sogar im Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass ab Juni 2019 Gleichklang zwischen den Mindestlöhnen Bund und Land herrschen soll. Derzeit haben wir diesen Gleichklang mit 8,50 Euro bereits – gleichzeitig aber eine Empfehlung der zuständigen Tarifkommission, der eine Anhebung des Brandenburgischen Mindestlohns auf 9 Euro vorsieht. Man darf daher gespannt sein, ob die Zeit bis Mitte 2019 vom Land genutzt wird, um auch hier „noch ein bisschen mehr“ draufzulegen und erst dann wieder zum versprochenen Gleichklang zurückzukehren.“

Die Leidtragenden seien die – insbesondere überregional tätigen - Unternehmen, die ihren Mitarbeitern je nach Tätigkeit und Einsatzort unterschiedliche Stundenlöhne zahlen müssten, so Theurer. Ein fester Monatslohn würde so in vielen Fällen zur Unmöglichkeit; die administrativen Mehrbelastungen für viele Unternehmen seien dergestalt, dass diese in vielen Fällen öffentlichen Ausschreibungen gleich ganz den Rücken kehrten.

„Um den Unternehmen unter die Arme zu greifen und einen Überblick über die jeweilige Tarifhöhe sowie weitere Länderspezifika zu verschaffen, hatten die Auftragsberatungsstellen bereits im Frühjahr eine Übersicht zu den zentralen Bestimmungen in Sachen Ländermindestentgelte erstellt, die nun aktualisiert wurde und unter www.abst.de abgerufen werden kann. Im Übrigen stehen die Auftragsberatungsstellen auch für detaillierte Auskünfte zur Verfügung – gerade im Länderverbund der Auftragsberatungsstellen können Unternehmen hier effektiv unterstützt werden.“

  Quelle: www.abst-brandenburg.de


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