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Das Jahr 2015 bringt Energieaudits, Stromzähler und Ausschreibungen

15.01.2015

Im neuen Jahr gibt es einige Regelungen im Bereich der Energieeffizienz und als Folge des EEG, die Industrie- und Gewerbebetriebe dringend beachten sollten. Darauf weist die ISPEX AG, führender Energiedienstleister für Industrie und Gewerbe, hin.

Energieaudits für kleine und mittlere Unternehmen
Die aktuelle Neufassung des Energiedienstleistungsgesetzes verpflichtet zukünftig große Unternehmen (Nicht-KMU im Sinne der EU-Definition), bis zum 5. Dezember 2015 und danach alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Das Energieaudit ist unabhängig und von einem fachkundigen internen oder externen Auditor durchzuführen.

Die Verpflichtung zur Umsetzung von Energieaudits gilt für alle „Großunternehmen“ unabhängig von etwaigen Steuererleichterungen, wie dem Spitzenausgleich bei der Strom- bzw. Energiesteuer oder der Inanspruchnahme der Besonderen Ausgleichsregelung des EEG 2014. Sie trifft auch Unternehmen, die nicht dem produzierenden Gewerbe angehören, wie Handel, Banken, Versicherungen, Kliniken, Krankenhäuser, Universitäten, öffentliche Einrichtungen oder gemeinnützige Organisationen. Von der Verpflichtung freigestellt sind Unternehmen, die über ein Energiemanagementsystem verfügen.

„Unternehmen sollten prüfen, ob sie die Schwellenwerte für KMU überschreiten und welche Anforderungen durch die Einführung der allgemeinen Energieauditpflicht auf sie zukommen“, rät Stefan Arnold, Vorstandsvorsitzender der ISPEX AG. Die betroffenen Unternehmen sollten entsprechende Vorbereitungen treffen, um die Umsetzungsfrist bis zum 5. Dezember 2015 wahren zu können.

Pflicht zum Einbau von Stromzählern
Das neue EEG verpflichtet Unternehmen ab dem 1. Januar 2015 zum Einbau von geeichten Stromzählern. Ziel der Regelung ist es, dass alle Strommengen, die an der betreffenden Abnahmestelle an umlagepflichtigem Strom selbst verbraucht wurden über geeichte Stromzähler erfasst sein müssen. Für eine Antragsstellung nach der Besonderen Ausgleichregelung hat das zur Folge, dass dem BAFA angezeigte Strommengen erst ab dem Zeitpunkt berücksichtigt werden können, ab dem diese über einen geeichten Stromzähler erfasst wurden. Da die Strommengen, die an dritte Unternehmen weitergeleitet werden, dem BAFA ebenfalls angezeigt werden müssen, müssen auch diese als im amtlichen oder geschäftlichen Verkehr verwendet von geeichten Stromzählern erfasst sein.

Ausschreibungen bei Energieeffizienzförderung
Ziel des Pilotvorhabens zum wettbewerblichen Ausschreibungsmodell im Bereich der Stromeffizienz STEP up! (StromEffizienzPotenziale nutzen) ist die Senkung des Stromverbrauchs. Dies soll durch eine offene Ausschreibung der technologie-, akteurs- und sektorübergreifende Förderung von strombezogenen Maßnahmen erfolgen. Im Rahmen von geschlossenen Ausschreibungen sollen in der Pilotphase darüber hinaus spezifische Bereiche mit bekannten hohen Potenzialen und bekannten Hemmnissen angesprochen werden. Hierzu können beispielsweise der Austausch von Heizungspumpen mit hydraulischem Abgleich, Strom-Wärmemaßnahmen im Bereich der Industrie oder „Green IT“ gehören. Den Zuschlag erhalten die Maßnahmen, die sich im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens mit dem wirtschaftlichsten Kosten-Nutzen Verhältnis (Euro pro eingesparter kWh) auszeichnen.

Neue Regelungen im Zusammenhang mit dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)
Aus dem EEG ergeben sich 2015 einige weitere neue Regelungen, die Gewerbe- und Industrieunternehmen beachten sollten. So starten im neuen Jahr beispielsweise die Pilotprojekte zu Ausschreibungen für Solar-Freiflächenprojekte. Ab 1. April 2015 gilt zudem die verpflichtende Fernsteuerung bei der Direktvermarktung von EEG-Anlagen. Die Experten der ISPEX AG stehen den Unternehmen bei allen Fragen rund um die Neuregelungen für 2015 beratend zur Seite.

Weitere Informationen zum Thema finden hier:
Energie-Handelsplatz: www.energie-handelsplatz.de

  Quelle: www.ispex.de


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