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Das Klimaschutz-Sofortprogramm der Bundesregierung

22.07.2022

Was ist konkret darin enthalten?


Am 07. Juli 2022 hat der Bundestag dem "Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor" zugestimmt. Mit diesem Gesetzespaket wurde in Artikel 18a auch eine Änderung des Gebäudeenergiegesetzes beschlossen, die zum 01.01.2023 in Kraft treten soll. Doch was bedeutet das genau?


Der neue gesetzlich geforderte Mindeststandard für Neubauten ab 2023 orientiert sich am Primärenergiebedarf des ausgelaufenen BEG-Förderstandards Effizienzhaus 55: "In § 15 Absatz 1 wird die Angabe "0,75fache" durch die Angabe "0,55fache" ersetzt."
Ganz konkret sieht das neue Gesetz in Artikel 18a "Änderung des Gebäudeenergiegesetzes" Punkt 3 vor, dass nur noch Wärmepumpen mit Flächenheizung und zentraler Lüftungsanlage, Fernwärme mit einem zertifiziertem Primärenergiefaktor von fp ≤ 0,7 und zentraler Lüftungsanlage oder Holzpellets-, Hackschnitzel- oder Scheitholzheizung mit zentraler Abluftanlage und solarthermischer Anlage zur Trinkwarmwasser-Bereitung zulässig sind. Schon ab 2025 soll dieser Standard aber an den EH40-Standard angeglichen werden.


Neue Bestimmungen ab 2024


Der Koalitionsausschuss hat am 24.03.2022 ein Maßnahmenpaket zum Umgang mit den hohen Energiekosten vorgestellt. Das Maßnahmenpaket enthält auch sehr weitreichende energiepolitische Weichenstellungen für den Wärmemarkt: So soll die 65-Prozent-Regel, nach der jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden muss, bereits ab dem 1. Januar 2024 gelten.
Wie jetzt im "Sofortprogramm mit Klimaschutzmaßnahmen für den Gebäudesektor" beschrieben, will die Bundesregierung "die Vorgabe des Koalitionsvertrags für den Betrieb von neuen Heizungen auf der Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien umsetzen und so die nötige Planungssicherheit schaffen. Es soll gesetzlich festgeschrieben werden, dass ab 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden soll."


Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll die neuen Vorgaben des GEG flankieren. Die geplante BEG-Umgestaltung fokussiert sich dabei auf Sanierungen, da energetische Sanierungen im Vergleich zu geförderten effizienten Neubauten deutlich höhere THG-Einsparungen je Fördereuro generieren.


Förderungen für Wärmepumpen


Der Fokus der Hausheizung liegt damit auf der Wärmepumpe. Um der drastisch steigenden Nachfrage gerecht zu werden, sieht das neue Sofortprogramm ein "Aufbauprogramm und Qualifikationsoffensive Wärmepumpe" vor. Diese Maßnahme will u.a. das "Wissen zur Installation, Bedienung und Wartung von Wärmepumpen insbesondere im Handwerk vertiefen und verankern". Knappe Ressourcen im Handwerk sollen gezielt in die Installation von Wärmepumpen gelenkt werden. "Dafür werden verschiedene Ansätze diskutiert und geprüft."


Zudem soll der Einsatz natürlicher Kältemittel in Wärmepumpen forciert und die Richtlinien an Geräuschemissionsanforderungen für Luft-Wärmepumpen verschärft werden: "Da in vielen Wärmepumpen heute noch synthetische teilflourierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) als Kältemittel verwendet werden, die bereits verbindlichen internationalen und europäischen Beschränkungen unterliegen, wird ein Zuwachs von Wärmepumpen mit zukunftsfähigen und natürlichen Kältemitteln angestrebt."


"Bei Luft-Wärmepumpen die in unmittelbarer Nähe zu benachbarten Wohngebäuden installiert sind, kommt es immer wieder zu Beschwerden und Lärmkonflikten. Daher wird auf EU-Ebene eine Fortentwicklung der Geräuschemissionsanforderungen für Luft-Wärmepumpen angestrebt."
Die Maßnahmen des "Aufbauprogramms und Qualifikationsoffensive Wärmepumpe" sollen zunächst drei Komponenten umfassen. Zum einen die Weiterbildungen zur Planung und zum Einbau von Wärmepumpen in Wohngebäuden sowie Schulungen im Bereich natürliche Kältemittel für Wärmepumpen zur Sachkundezertifizierung. Außerdem sollen Schulungen speziell für den Wärmepumpeneinbau im Bestand mit Blick auf Niedertemperaturfähigkeit und unter Berücksichtigung der Peripherie inkl. qualitativer Beurteilung der Heizverteilung, Heizkörper und Heizlastberechnung zu den Maßnahmen gehören. Es ist geplant, eine weitere Komponente zur Thematik der Einhaltung von Lärmgrenzwerten von Luft-Wärmepumpen zu integrieren.

  Quelle: www.energie-experten.org


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