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Das aktuelle Vergaberecht 2015 in der Praxis und Rechtsprechung

28.01.2015

Was bleibt und was geht? Fachtagung für Vergabepraktiker/innen behandelt Rechtsentwicklungen und Praxisprobleme

Die bundesweite Fachtagung Vergaberecht des Kommunalen Bildungswerks e.V. jährt sich nunmehr zum fünften Mal. Am 12. und 13. März begrüßt das Weiterbildungsinstitut mit Vergabe betraute Führungskräfte und Mitarbeiter/innen zur diesjährigen Tagung in Berlin.

Im Fokus der zweitägigen Veranstaltung stehen die Sachbearbeitung sowie Entscheidung und Prüfung von Auftragsvergaben für Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträge auf der Grundlage des öffentlichen Auftragswesens.

Die erfahrenen und spezialisierten Referenten bieten im Rahmen der Fachtagung Vergaberecht einen fundierten Überblick über die aktuelle Rechtsprechung genauso wie über aktuelle Praxisfälle. Ihr Ziel ist es, zu den einzelnen Themen verschiedene Lösungsansätze zu bieten und die Tagungsbesucher bei der rechtskonformen Anwendung der teilweise komplexen, schwer nachvollziehbaren Regelungen in dem Bereich zu unterstützen.

Einer der Schwerpunkte werden die im April 2014 in Kraft getretenen drei neuen EU-Richtlinienvorschläge sein, die bis 2016 nun in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Wie wird die Struktur des künftigen Vergaberechts also in der kommunalen Praxis aussehen? Welche neuen Umsetzungsprozesse und Vertragsrichtlinien ergeben sich daraus? Dazu wird Hans-Peter Müller, der erste Referent Stellung nehmen.

Jörg Wiedemann betrachtet in seinem Vortrag die aktuelle Rechtsprechung zum Vergaberecht einmal genauer. Insbesondere die vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren bei EU-weiter Ausschreibungspflicht führen dazu, dass Vergabevorschriften auf den Prüfstand der Gerichte gelangen. Bedeutende Aspekte der aktuellen Entscheidungen von OLG über BGH bis EuGH aus 2014 werden hier exemplarisch dargestellt.

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Foto: Kommunales Bildungswerk e.V.

In seinem Vortrag zu Praxisfragen der Zuwendungsrückforderung wegen Ausschreibungsfehlern wird der Referent Dr. Matthias Krist das Zusammenspiel von Zuwendungen aus Fördermitteln und vergaberechtlichen Bestimmungen beleuchten. Für die öffentliche Hand sind Zuwendungen aus öffentlichen Fördermitteln für Investitionen mittlerweile unabdingbar. An welche Nebenbestimmungen Zuwendungsbescheide in Hinblick auf das Vergaberecht geknüpft sind, soll im Vortrag vorgestellt werden. Auch Richtlinien und Rechtsprechung zur Rückforderung von Zuwendungen und praktische Hinweise zur Risikominimierung werden betrachtet.

Die neuen EU-Vergaberichtlinien vom April 2014 gewähren ein Mehr an Flexibilität und Spielraum für Kommunen als größter öffentlicher Auftraggeber, wird Norbert Portz in seinem Vortrag aufzeigen. Doch welche Konsequenzen hat das EU-Vergaberecht in Hinblick auf die elektronische Angebotsabgabe, hinsichtlich konkreter Anforderungen an das Vergaberecht und in Bezug auf das Verbot, Nebenangebote zuzulassen? Auch das Spannungsfeld zwischen Leistungsbestimmungsrecht einerseits und der produktneutraler Beschaffung andererseits wird Portz im Vortrag behandeln.

Im letzten Schwerpunkt des Tagungsprogramms wird Dr. Daniela Hattenhauer einige typische Problemfälle bei der Auftragsvergabe in der Praxis vorstellen. Auch wenn die Inhalte der Vergabe- und Vertragsordnung den meisten Vergabepraktiker/innen hinlänglich bekannt sind, treten in der Praxis häufig Anwenderfragen oder Spezialfälle auf, die allein mit Hilfe der Texte nicht zu beantworten sind. Der Vortrag bietet Raum, sich mit genau solchen Fragen zu beschäftigen und Lösungsmöglichkeiten anzubieten.

Im Fokus der Fachtagung stehen neben den Vorträgen auch die Diskussion im Anschluss an das Programm sowie der Erfahrungsaustausch mit den Experten und Kollegen vor Ort. Anders als bei vielen anderen Bildungsformaten wird die Tagung konsequent den Netzwerkcharakter in den Vordergrund stellen. Dazu wird auch das an die Tagung anschließende fachliche Rahmenprogramm und ein Arbeitsessen am Abend beitragen.

Interessenten erfahren weitere Einzelheiten und können sich anmelden unter: www.vergabetagung.de oder melden sich bitte beim Veranstalter Kommunales Bildungswerk e.V. unter: Tel.: 030 29 33 50-0 oder per Mail: info@kbw.de.

  Quelle: www.kbw.de


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