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Der Alexanderplatz hat einen neuen Wettbewerb verdient

07.05.2014

Ein historisches Zeitfenster ist am Alexanderplatz nach Ablauf der Sieben-Jahres-Frist entstanden, nach der kein Grundstückseigentümer mehr Anspruch auf Entschädigung hat, wenn das Land Berlin Änderungen an den Bebauungsplänen vornimmt. Seit die Sen einen politischen Auftrag für eine mögliche Umplanung am Alexanderplatz zu erhalten, ist eine spannende Debatte um die Neugestaltung der Bebauungspläne rund um den Alexanderplatz entstanden.

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Präsidentin der Architektenkammer Berlin, Christine Edmaier 

Foto: Andreas Kirsch

Die Präsidentin der Architektenkammer Berlin, Christine Edmaier, machte bereits im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt vor einem Jahr im Abgeordnetenhaus deutlich: „Die Energiewende macht heute auch im Städtebau andere ästhetische Leitbilder notwendig als wir sie vor 20 Jahren hatten. Es ist heute undenkbar, ein bestehendes Stadtviertel niederzureißen, um eine Vision zu verwirklichen“. Nun fordert auch die Mehrheit des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt den Senat auf, „die Planungen für den Alexanderplatz zu überprüfen“. Einige konkrete Vorschläge, wie und wo erhaltenswerter Bestand in eine neue Planung integriert und zusammen mit dem öffentlichen Raum aufgewertet werden könnte, begrüßt die Architektenkammer Berlin außerordentlich.

Aufgrund der Tatsache, dass einige Eigentümer selbst Abstand zu Hochhausplänen genommen haben, der Standort des geplanten Hines-Hochhauses verändert werden soll, die Denkmalwürdigkeit des Haus des Reisens gegenüber inzwischen anerkannt und der Verkauf des 31.000-Quadratmeter-Areals an der Otto-Braun-Straße/Karl-Marx-Allee („Haus der Statistik“) ansteht, zu dem gerade Abstimmungen zwischen dem Land Berlin und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben laufen, gilt es, das städtebauliche Leitbild des Entwurfs von Kollhoff/Timmermann grundsätzlich neu zu denken. Für einen so zentralen Bereich ist aufgrund seiner Bedeutung für Berlin einzig das Instrument des offenen städtebaulichen Wettbewerbes angemessen, das nicht durch Einzelgutachten oder beschränkte Teilwettbewerbe zu ersetzen ist.

  Quelle: Architektenkammer Berlin


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