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Desinfektionsmittel gegen SARS-CoV-2 richtig anwenden

24.07.2020

BG BAU veröffentlicht Handlungshilfe für Unternehmen und Beschäftigte

Desinfektionsmittel sorgen für Hygiene in Coronavirus-Zeiten, können aber auch die Gesundheit der Anwender gefährden. Daher unterstützt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) Unternehmen und Beschäftigte mit einer neuen Handlungshilfe zum Umgang mit Desinfektionsmitteln. Darin wird festgehalten, was beim Umgang zu beachten ist.

„Desinfektionsmittel können zur Eindämmung der Infektionsraten durch das Coronavirus beitragen. Doch ein übertriebener und unsachgemäßer Einsatz kann auch schädlich sein“, sagt Bernhard Arenz, Präventionsleiter der BG BAU. Deshalb müssen für den Umgang mit Desinfektionsmitteln geeignete Schutz- und Arbeitsverfahren festgelegt werden. Dabei unterstützt die neue Handlungshilfe „Hinweise zu Reinigung und Desinfektion von Oberflächen außerhalb von Gesundheitseinrichtungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“. Desinfektionsmittel setzen sich aus einem oder mehreren Wirkstoffen zusammen und können weitere Bestandteile wie Lösemittel, Tenside, oder Duftstoffe enthalten, die sich bei unsachgemäßer Verwendung unmittelbar auf die Gesundheit auswirken können. Folgen beim unsachgemäßen Gebrauch können unter anderem Kontaktallergien, Ekzeme, Atembeschwerden oder Augenleiden sein.

Daher sollte zunächst jeweils im Einzelfall geprüft werden, ob eine Desinfektion bestimmter Flächen, etwa in Pausenräumen oder sanitären Einrichtungen auf Baustellen, überhaupt notwendig ist. Denn eine Desinfektion nur aus Routine ist auch während der COVID-19-Pandemie nicht erforderlich. „Ohne Kontamination durch erkrankte Personen reicht die normale Basishygiene: Reinigen von Oberflächen mit herkömmlichen Reinigungsmitteln, generell häufig mit Seife die Hände waschen, Mund-Nasenschutz und nach Möglichkeit 1,5 Meter Abstand halten“, so Arenz.

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Foto: BG BAU

Kommt eine Desinfektion infrage sollten nur Mittel ausgewählt werden, die vom Robert-Koch-Institut (RKI), dem Industrieverband für Hygiene und Oberflächenschutz e.V. (IHO), dem Verbund für angewandte Hygiene e.V. (VAH) oder der Deutschen Veterinärmedizinische Gesellschaft e.V. (DVG) als zugelassene Desinfektionsmittel gelistet werden.

Eine weitere Grundregel heißt „Wischen statt Sprühen“, denn Sprüh-Desinfektionen sind gesundheitsschädlich, weil Aerosole aus Desinfektionsmitteln eingeatmet werden können. „Unternehmen sollten ihre Beschäftigten entsprechend informieren und unterweisen, damit durch den Einsatz von Desinfektionsmitteln keine Gesundheitsrisiken entstehen“, unterstreicht Arenz. Dabei beraten die Experten der BG BAU, beispielsweise im Hinblick auf die notwendige Gefährdungsbeurteilung.

So ist bei der Ermittlung möglicher Gefahren für Atmung, Haut und Augen der Berufstätigen gleich eine Reihe von Begleitumständen zu berücksichtigen. Dazu gehören Fragen nach der Häufigkeit und Zeitdauer der Desinfektionsarbeiten, in welcher Dosierung gearbeitet wird, ob die Arbeiten in ausreichend belüfteten Räumen ausgeführt werden und vieles mehr.

Die neue Handlungshilfe der BG BAU unterstützt die Unternehmen dabei, notwendige Maßnahmen zur Desinfektion von Flächen in den Betrieben sachgerecht umzusetzen.

  Quelle: www.bgbau.de


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