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Details für geplante Heizungsförderung

12.07.2023

Die Ampel-Fraktionen haben ihre Pläne für die Förderung klimafreundlicher Heizungen konkretisiert, mit maximalen Förderkosten von 30.000 Euro für Einfamilienhäuser.

 

Heizkörper mit Thermostat von der Seite


Die Ampel-Fraktionen haben weitere Einzelheiten zur geplanten Förderung für den Wechsel zu klimafreundlicheren Heizungen vorgelegt. Laut einem Entwurf für einen Entschließungsantrag zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) von SPD, Grünen und FDP, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, sollen die förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch in Einfamilienhäusern maximal 30.000 Euro betragen. Dieser Entschließungsantrag soll neben dem sogenannten Heizungsgesetz nun beschlossen werden.

Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes

Der Kernpunkt des GEG sieht vor, dass zukünftig nur Heizungen eingebaut werden dürfen, die mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen soll mit einer Förderung von bis zu 70 Prozent der Kosten unterstützt werden. Ein genaues Konzept für die Förderung steht jedoch noch nicht fest.

Forderungen des Ampel-Antrags

Der Ampel-Antrag fordert die Bundesregierung auf, ein Förderkonzept zu erstellen und bestimmte "Festlegungen umzusetzen". Im Falle von Mehrparteienhäusern sollen gemäß dem Antrag die maximal förderfähigen Kosten wie folgt gestaffelt sein: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 10.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und 3.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.

  Quelle: https://allgemeinebauzeitung.de/abz/details-fuer-geplante-heizungsfoerderung-51078


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