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Deutsche Bauindustrie zur Diskussion über Bundesautobahngesellschaft

27.06.2016

• Bundesregierung muss Privatisierungsspekulationen beenden
• Verkehrspolitische Vorteile der Reform stärker herausstellen
• Gründung noch in der laufenden Legislaturperiode

In der öffentlichen Diskussion über die Gründung einer Bundesautobahngesellschaft werden derzeit Privatisierungsängste geschürt, die den Blick auf die Vorteile der Reform für das Bundesfernstraßennetz in Deutschland verstellen: nämlich die Beseitigung der offensichtlichen Ineffizienzen, die sich in den vergangenen Jahren im System der Verwaltung der Autobahnen durch die Länder für den Bund entwickelt haben.“

Mit diesen Worten reagierte in Berlin der Präsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie Dipl.-Ing. Peter Hübner auf Medienberichte im Vorfeld der Ministerpräsidentenkonferenz am 16. Juni 2016, in denen dem Bund Pläne zur Privatisierung des Bundesfernstraßennetzes unterstellt würden. Irritationen habe ein im politischen Berlin kursierender Entwurf für eine Änderung von Artikel 90 Grundgesetz ausgelöst, der den Verkauf von Anteilen an einer Bundesautobahngesellschaft zulasse, soweit die Mehrheit der Anteile beim Bund verbleibe. Dazu Hübner: „Die Bauindustrie hat sich immer wieder gegen eine Privatisierung oder Teilprivatisierung der Gesellschaft ausgesprochen. Wir stimmen darin mit allen Fraktionen im Deutschen Bundestag überein. Die Bundesregierung sollte deshalb schnellstens klarstellen, dass die Reform nichts mit dem ‚Verkauf von Tafelsilber‘ zu tun hat, sondern allein auf mehr Organisationseffizienz zugunsten der Autofahrer und der verladenden Wirtschaft abzielt. Die Reform darf auf keinen Fall am Privatisierungsstigma Schaden nehmen.“

Für Hübner ist die Gründung einer Bundesautobahngesellschaft „quasi Schlussstein“ der von Bundesminister Dobrindt auf den Weg gebrachten Neuordnung der Bundesfernstraßenfinanzierung. In einer solchen Gesellschaft könnten alle Nutzergebühren außerhalb des Bundeshaushalts zusammengeführt und damit dem jährlichen Verteilungsstreit im Deutschen Bundestag entzogen werden. Dadurch entstehe ein Finanzierungskreislauf, in dem die Nutzergebühren zweckgebunden für den Erhalt, den Ausbau und den Betrieb des Bundesfernstraßennetzes eingesetzt werden könnten.

Gleichzeitig verspreche sich der Bauindustrie von einer solchen Gesellschaft mehr Organisationseffizienz, erklärte Hübner. Die Leistungsfähigkeit der Landesauftragsverwaltungen sei inzwischen so unterschiedlich, dass die Gleichwertigkeit der Verkehrsverhältnisse in Deutschland in Frage gestellt sei.

Hübner: „Wir unterstützen deshalb Bundesverkehrsminister Dobrindt in seiner Absicht, Planung, Finanzierung, Bau und Bewirtschaftung unseres Bundesautobahnnetzes auf Bundesebene in einer Hand zusammenzuführen. Der Bund braucht ein Durchgriffsrecht bis auf die Projektebene; das ist ihm derzeit im System der Auftragsverwaltung verwehrt.“

Hübner forderte Bund und Länder auf, sich möglichst noch in dieser Legislaturperiode auf die Errichtung einer Bundesautobahngesellschaft und die notwendige Änderung von Art. 90 GG zu verständigen. Dies müsse, ebenso wie weitere Punkte der Bund-Länder-Finanzbeziehungen, bis zum 8. Juli 2016 erfolgen. Die Bündelung von Verantwortung in einer Hand könne mehr Effizienz, aber auch mehr Transparenz ins System bringen. Bei der Ausgestaltung der Gesellschaft sollte das Prinzip „So viel Zentralität wie nötig, so viel Dezentralität wie möglich“ verfolgt werden.

  Quelle: www.bauindustrie.de


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