zurück

Deutsche Sektorenauftraggeber im Bereich konventioneller Energien teilweise vom Vergaberecht befreit

09.05.2012

Deutsche Sektorenauftraggeber im Bereich konventioneller Energien teilweise vom Vergaberecht befreit

Die EU-Kommission stellte am 26. April 2012 deutsche Sektorenauftraggeber im Bereich der konventionellen Energien teilweise von der Anwendung des Vergaberechts frei. Erfasst sind insbesondere öffentliche Aufträge zum Anlagenbau und -Kauf sowie zum -Betrieb oder -Wartung.

Durch den Beschluss der Kommission müssen Unternehmen, auf die die öffentliche Hand einen beherrschenden Einfluss ausübt, ab sofort öffentliche Aufträge bei der Errichtung, dem Kauf, dem Betrieb und der Wartung von konventionellen Stromerzeugungsanlagen und beim Stromgroßhandel nicht mehr ausschreiben. Hierunter fallen beispielsweise Gas- und Turbinenanlagen, Gaskraftwerke, Kohlekraftwerke und sonstige klassisch stromgeführte Kraftwerke. Die Befreiung solcher kommunaler bzw. staatlich beherrschter Unternehmen vom Vergaberecht soll der Angleichung der Wettbewerbsbedingungen an Energieversorgungsunternehmen mit rein privatwirtschaftlicher Struktur dienen.

Die EU-Kommission gab mit dieser Entscheidung einem Antrag des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) gemäß Artikel 30 Abs. 5 der Richtlinie 2004/17/EG statt, der der Kommission übrigens per E-Mail übermittelt wurde. “Für die Praxis der Energieversorger bedeutet die Befreiung vom Vergaberecht eine erhebliche Erleichterung", sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

Quelle: Handelskammer Hamburg

  Quelle: Handelskammer Hamburg


Gratis Gastzugang

Submissions-Anzeiger | Tageszeitung-Ad

Aktuelles
Seminarangebot

Baurecht- und Vergabeseminare