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Die Bauleistungsversicherung

29.10.2013

Trotz aller Euphorie beim Hausbau Bauherrenschutz nicht vernachlässigen -

Die Entscheidung, ein Eigenheim zu bauen steht. Die kommenden Wochen und Monate werden spannend – geht der Traum vom eigenen Haus doch nun in die heiße Phase. Für die meisten Bauherren und ihre Familie bedeutet die Entscheidung pro Eigenheim aber auch eine regelmäßige finanzielle Belastung über viele Jahre hinweg. Bei der Kalkulation des Bauvorhabens geht man in der Regel davon aus, dass alles gut geht. Was aber, wenn doch einmal nicht alles ganz so rund läuft? Ein genauer Blick auf den aktuellen Versicherungsschutz macht hier Sinn.

„Das Leben besteht nun einmal aus unkalkulierbaren Risiken – dennoch gibt es solche, die man relativ einfach absichern kann und sollte“. Das sagt Florian Haas, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende (www.finanzierungsschutz.de). Der Münchener Verbraucherschützer setzt sich mit der Schutzgemeinschaft seit Jahren für einen transparenten Umgang mit Baufinanzierungen und mehr Rechte für Bauherren ein. „Viele Bauherren wissen nicht, dass es neben der obligatorischen Haftpflicht-Versicherung für Personen- und Sachschäden noch eine ganze Menge weiterer Möglichkeiten gibt, Risiken vor, während und nach der Bauphase zu minimieren“, so Haas weiter. Die Empfehlung der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V.: Neben der Bauherren-Haftpflicht sollte unbedingt eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen werden. Diese tritt in Kraft, wenn ein Bauobjekt durch vom Bauunternehmer nicht zu verantwortende Umstände zerstört oder beschädigt wird. Denn auch in diesem Fall ist der Bauherr unter Umständen verpflichtet, dem Bauunternehmer seine ganz oder teilweise ausgeführten Leistungen zu vergüten. Laut Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) gehören dazu alle mit der baulichen Anlage unmittelbar verbundenen, in ihre Substanz eingegangenen Leistungen, unabhängig von deren Fertigstellungsgrad.

Konkret bedeutet dies: Bei Schäden durch höhere Gewalt wie zum Beispiel Hochwasser oder Sturm, aber auch bei Schäden durch Vandalismus, Konstruktions- oder Materialfehler oder auch Fahrlässigkeit tritt die Bauleistungsversicherung in Kraft. Die Laufzeit einer Bauleistungsversicherung erstreckt sich in der Regel über die gesamte Bauzeit des Objektes. Florian Haas dazu: Die Bauleistungsversicherung ist die perfekte Ergänzung zur Bauherren-Haftpflichversicherung und stellt so etwas wie das Fundament des Bauherrenschutzes dar.

Neben den Experten der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V. sind in Fragen des Bauherrenschutzes unter anderem auch die Verbraucherzentralen kompetente Berater“, so Haas. Und noch einen Tipp hat der Münchner Verbraucherschützer: Viele Fertig-Massivhaushersteller haben oftmals die wichtigsten Sicherungsleistungen im Kaufpreis inkludiert und neben den Bauherrenschutz sehr ernst. Mehr auch unter www.finanzierungsschutz.de.

  Quelle: www.vau-zett.de


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