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Die Bundesarchitektenkammer äußert sich zu dem Digitalisierungsplan der Bundesregierung

10.08.2022

Was muss beachtet und getan werden, um digitale Lösungen sinnvoll nutzen zu können?


Welchen Stellenwert das Thema Digitalisierung in der Planungs- und Baubranche künftig haben wird, hat die neue Bundesregierung im aktuellen Koalitionsvertrag mit dem Titel „Mehr Fortschritt wagen“ festgehalten. Architekten, Landschaftsarchitekten, Innenarchitekten und Stadtplaner stellen sich schon länger der Herausforderung, sozial verantwortliche, nachhaltige und baukulturell wertvolle architektonische Lösungen zu entwickeln.
Welche politischen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit dies mit den im Koalitionsvertrag festgehaltenen Digitalisierungszielen gelingen kann, haben die Digitalisierungsexpertinnen und -experten der Bundesarchitektenkammer (BAK) gemeinsam mit dem Referat Digitalisierung erarbeitet und als berufspolitische Forderungen zur Digitalisierung an die neue Bundesregierung gerichtet.


BIM in der Hand der Architekten


Die zentrale Planungsverantwortung sollte auch unter den Bedingungen eines kooperativen Planens mit Building Information Modeling (BIM) weiterhin bei den Architektinnen und Architekten liegen. Daher lautet einer der Wünsche an die öffentliche Hand, dass bei Projekten des Bundes, die als BIM-Projekte aufgelegt werden, die BIM-Gesamtkoordination bei den Architektinnen und Architekten verbleibt. Um die Unabhängigkeit der Planenden von den wirtschaftlichen Interessen der Ausführenden auch weiterhin zu garantieren, darf die Planung öffentlicher Bauprojekte nicht an Generalübernehmende vergeben werden.


Die für die deutsche Baubranche typische Struktur vieler kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ist auch im digitalen Zeitalter als Standortvorteil zu verstehen. Hier müsse die schnelle und flächendeckende Umsetzung der Breitbandversorgung sowie den Ausbau existierender Förderprogramme für die Digitalisierung von KMU weiter vorangetrieben werden, so die Experten.


Unterstützung – besonders für kleine Unternehmen


Werden digitale Planungsmethoden in öffentliche Ausschreibungen aufgenommen, darf dies nicht dazu führen, dass kleine Architekturbüros durch unnötig hohe Vergabeanforderungen ausgegrenzt werden. Auch ist es erforderlich, dass in Ausschreibungen keine spezifische Software oder bestimmte Formate vorgeschrieben oder in der Vergabe vorgezogen werden. Das Bekenntnis zu BIM muss immer das Bekenntnis zu offenen, transparenten und interoperablen Systemen sein.


Nicht zuletzt müssen sich auch die Partner der Architektinnen und Architekten digital aufstellen, um Arbeitsprozesse wirklich medienbruchfrei zu gestalten. Die Bauverwaltungen benötigen eine bessere Ausstattung, Schulungen und mehr Personal, um leistungsfähig zu sein. Daher ist es ein großes Anliegen der BAK, im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes und darüber hinaus ein bundesweit einheitliches, digitales Baugenehmigungsverfahren voranzubringen – unter Einbeziehung der Expertise der Architektenschaft und mit dem Ziel einer grundlegenden Beschleunigung der Prüf- und Genehmigungsprozesse. Dies muss vorausschauend auch für den BIM-basierten Bauantrag geschehen.


Digitalisierung als A und O


Angesichts gegenwärtiger gesellschaftlicher Herausforderungen ist die Digitalisierung eines der wesentlichen Mittel, um die im Koalitionsvertrag verankerten Ziele zu erreichen. Dabei ist die Digitalisierung kein Selbstzweck, sondern dient den Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen – und vor allem aber der Qualität der gebauten Umwelt.


Gemeinsam mit Haupt- und Ehrenamt in den Länderkammern wurde, mit großer Expertise koordiniert durch das BAK-Referat Digitalisierung, viel erreicht. Die Möglichkeiten und Chancen der Digitalisierung sollen genutzt werden, um weiterhin die Verantwortung innerhalb des Planungs- und Bauprozesses zu tragen und auszuweiten.

  Quelle: www.dabonline.de


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