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Die EU-Hochwasserrichtlinie aus dem Jahr 2007

26.11.2018

hatte insgesamt positive Auswirkungen, bei der Planung und Umsetzung sind jedoch jetzt Verbesserungen vonnöten, so das Fazit der Prüfer

Aufgrund der EU-Richtlinie aus dem Jahr 2007 wurden Fortschritte bei der Bewertung von Hochwasserrisiken erzielt, die Planung und Umsetzung des Hochwasserschutzes sollte nun aber verbessert werden. Zu dieser Einschätzung gelangt der Europäische Rechnungshof in einem neuen Bericht. Die Prüfer weisen warnend darauf hin, dass sich auch künftig große Herausforderungen stellen werden, wenn es gilt, den Klimawandel, Hochwasserversicherungen und Elemente der Raumordnung deutlich umfassender in das Hochwasserrisikomanagement zu integrieren. Sie bemängeln Schwachstellen bei der Mittelzuweisung.

Seit 1985 sind Hochwasserereignisse in Europa häufiger geworden. Die Entwicklungen der letzten Jahre zeigen, dass mehr als doppelt so viele mittlere bis starke Sturzfluten verzeichnet wurden als in den späten 1980er-Jahren. Durch den Klimawandel kommt es in der EU zu schwereren Regenfällen, heftigeren Stürmen und steigenden Meeresspiegeln. Laut der Europäischen Umweltagentur werden sich die Folgen von Flussüberschwemmungen, niederschlagsbedingten Überschwemmungen und Küstenüberschwemmungen in Europa insgesamt verschärfen, weil Intensität und Häufigkeit von Überschwemmungen auf lokaler und regionaler Ebene zunehmen. Forschungsergebnisse des Weltklimarats (IPCC) und anderer Stellen zeigen, dass Niederschlagsereignisse in ganz Europa voraussichtlich künftig heftiger ausfallen werden und der Meeresspiegel weiter ansteigen wird. Studien haben ergeben, dass die jährlichen Hochwasserschäden bis zu den 2020er-Jahren auf 20 Milliarden Euro, bis zu den 2050er-Jahren auf 46 Milliarden Euro und bis zu den 2080er-Jahren auf 98 Milliarden Euro ansteigen könnten. Die Prüfer gingen der Frage nach, ob sich Hochwasservermeidung, -schutz und -vorsorge im Rahmen der Hochwasserrichtlinie auf eine solide Analyse stützten und ob der gewählte Ansatz voraussichtlich wirksam sein wird. Sie besuchten Projekte in Flusseinzugsgebieten in den Niederlanden und in acht weiteren Mitgliedstaaten – Slowenien, Italien, Spanien, Portugal, Rumänien, Bulgarien, Österreich und Tschechische Republik.

„Auch künftig bleiben große Herausforderungen dahin gehend bestehen, den Klimawandel, Hochwasserversicherungen und Elemente der Raumordnung deutlich umfassender in das Hochwasserrisikomanagement zu integrieren. Hochwasser kann Verletzte und Todesopfer fordern und erhebliche wirtschaftliche Kosten sowie Schäden an der Umwelt und am kulturellen Erbe verursachen“, erläuterte Phil Wynn Owen, das für den Bericht zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. „Wir stellten fest, dass die Hochwasserrichtlinie der EU aus dem Jahr 2007 insgesamt positive Auswirkungen hatte, die Pläne zur Umsetzung jedoch durch Mängel bei der Zuweisung von Finanzmitteln beeinträchtigt waren.“

Die Prüfung ergab, dass sich die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission durch die Richtlinie verbessert hat, was insbesondere auf die Aufsichts- und Überwachungsfunktion der Kommission sowie den Austausch von Wissen und bewährten Verfahren zurückzuführen ist. Darüber hinaus stellten die Prüfer fest, dass alle besuchten Mitgliedstaaten mit der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementpläne begonnen haben, allerdings noch Verbesserungsbedarf besteht. Die hochwasserbezogenen Maßnahmen der Mitgliedstaaten sind durch Mängel bei der Zuweisung von Finanzmitteln beeinträchtigt: Die Finanzierungsquellen waren in den Hochwasserrisikomanagementplänen nur teilweise angegeben und gesichert, grenzüberschreitende Investitionen wurden nur in begrenztem Umfang finanziert und die Finanzmittel wurden im Allgemeinen nicht im Einklang mit den Prioritäten zugewiesen. In einer Flussgebietseinheit schätzten die Prüfer die zwischen den geplanten und den verfügbaren Finanzmitteln klaffende Lücke auf über 1,1 Milliarden Euro.

Die meisten Mitgliedstaaten verwendeten Kosten-Nutzen-Analysen, um die Mittel für hochwasserbezogene Projekte optimal einzusetzen.

Allerdings stellten die Prüfer Mängel bei der Verwendung dieser Analysen fest. Zwei Drittel der Mitgliedstaaten legten den Schwerpunkt in ihren Plänen nicht auf grüne Infrastrukturprojekte, die ein kosteneffizientes Mittel sind, um Hochwasserrisiken zu verringern. Ein Mitgliedstaat plante den Einsatz grauer Infrastruktur aus Beton zur Verstärkung eines sechs Kilometer langen Flussufers, ohne grüne Lösungen in Betracht zu ziehen.

Die Prüfer weisen warnend darauf hin, dass sich auch künftig große Herausforderungen stellen werden, wenn es darum geht, den Klimawandel, Hochwasserversicherungssysteme und Flächennutzungsplanung deutlich umfassender in das Hochwasserrisikomanagement zu integrieren. Beispielsweise waren die besuchten Mitgliedstaaten nicht in der Lage, die Auswirkungen des Klimawandels auf das Ausmaß, die Häufigkeit und den Ort des Auftretens von Hochwasser einzukalkulieren. Zudem verwendeten sie in der Regel historische Daten, wodurch die Gefahr besteht, dass künftige Witterungsbedingungen oder potenzielle Änderungen der Häufigkeit und Schwere von Hochwasserereignissen nicht berücksichtigt werden.

Die Prüfer unterbreiten der Kommission eine Reihe von Empfehlungen:

Sie sollte sich vergewissern, dass die Mitgliedstaaten die Rechenschaftspflicht verbessern, indem sie in ihren Hochwasserrisikoplänen quantifizierbare und terminierte Ziele für hochwasserbezogene Maßnahmen festlegen;

bewerten, ob die Mitgliedstaaten Finanzierungsmittel zur Deckung des sich aus den Hochwasserrisikoplänen ergebenden Bedarfs angeben und entsprechende Zeitpläne festlegen, wobei auch grenzüberschreitende Maßnahmen in internationalen Flussgebietseinheiten berücksichtigt werden;

nur Maßnahmen kofinanzieren, die auf der Grundlage objektiver und sachgerechter Kriterien wie einer Kosten-Nutzen-Analyse und gegebenenfalls einer Bewertung der grenzüberschreitenden Auswirkungen priorisiert wurden;

bei neuen Hochwasserinfrastrukturen, die in den Hochwasserrisikoplänen der Mitgliedstaaten vorgeschlagen werden, die Einhaltung der Wasserrahmenrichtlinie durchsetzen;
jedes Mal, wenn Mitgliedstaaten EU-Finanzmittel für neue vorgeschlagene Hochwasserinfrastrukturen beantragen, überprüfen, ob die Mitgliedstaaten die Durchführbarkeit bedeutender grüner Maßnahmen untersucht haben;

sich vergewissern, dass die Hochwasserrisikopläne der Mitgliedstaaten Maßnahmen enthalten, um sowohl den Wissensstand zu verbessern als auch die Instrumente, die für das Verständnis der Auswirkungen des Klimawandels (darunter auch Sturzfluten und der Anstieg des Meeresspiegels) notwendig sind, und dass sie die Auswirkungen des Klimawandels besser in das Hochwasserrisikomanagement einbeziehen;

prüfen, ob die Mitgliedstaaten Maßnahmen geplant haben, um die Öffentlichkeit für die Vorteile von Hochwasserversicherungen zu sensibilisieren und den Versicherungsschutz gegen Hochwasser zu erhöhen;

überprüfen, dass die Mitgliedstaaten in ihren Hochwasserrisikoplänen bewertet haben, inwieweit die Vorschriften für die Flächennutzungsplanung angemessen konzipiert und in hochwassergefährdeten Gebieten durchgesetzt werden.


  Quelle: eca.europa.eu


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