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Die Fertigstellung des EU-Straßennetzes

24.04.2020

schreitet nur schleppend voran und die Instandhaltungskosten geben zunehmend Anlass zur Sorge, bemängeln die EU-Prüfer

Beim Ausbau des transeuropäischen Verkehrskernnetzes (TEN-V) von Schnellstraßen sind Fortschritte und positive Ergebnisse für die Verkehrsteilnehmer zu verzeichnen, wie kürzere Fahrzeiten und mehr Autobahnkilometer. Dies geht aus einem neuen Bericht des Europäischen Rechnungshofs hervor. Die EU-Finanzmittel und die Maßnahmen der Kommission haben in positiver Weise zu diesen Ergebnissen beigetragen, doch die meisten mittel- und osteuropäischen Mitgliedstaaten sind nach wie vor im Rückstand und nur knapp 400 neue TEN-V-Straßenkilometer wurden seit 2014 mit EU-Unterstützung fertiggestellt. Außerdem werden nahtlose Fahrten entlang des Netzes durch unvollständige grenzüberschreitende Abschnitte und eine schlecht koordinierte Infrastruktur für Parkplätze und umweltfreundliche Kraftstoffe erschwert, während die unzureichende Instandhaltung durch die Mitgliedstaaten langfristig den Zustand des Netzes gefährdet.

Straßen haben den größten Anteil am Personen- und Güterverkehr in der EU. Bis 2030 strebt die Kommission die Fertigstellung von knapp 50 000 Autobahn- und Schnellstraßenkilometern an, die sich auf die neun TEN-V-Kernnetzkorridore und alle wichtigen Verkehrswege der EU erstrecken. Seit dem Jahr 2007 hat sie den Mitgliedstaaten rund 78 Milliarden Euro für den Bau neuer und die Erneuerung bestehender Straßen bereitgestellt, davon rund 40 Milliarden Euro für Straßen des TEN-V-Netzes.

Die Prüfer bewerteten die Fortschritte bei der Fertigstellung eines uneingeschränkt funktionsfähigen TEN-V-Kernstraßennetzes und die Rolle der Kommission in diesem Zusammenhang. Außerdem prüften sie den Beitrag der Mitgliedstaaten zur Straßeninstandhaltung und besuchten Bulgarien, Tschechien, Spanien und Polen.
„Straßen spielen bei der Verbindung der Länder und Regionen der EU eine bedeutende Rolle und tragen somit zu ihrer Wirtschaftstätigkeit, ihrer Entwicklung und ihrem Wachstum bei“, so Ladislav Balko, das für den Bericht zuständige Mitglied des Hofes. „Das EU-Kernstraßennetz verzeichnet Fortschritte, ist aber noch nicht uneingeschränkt funktionsfähig.“

Zwischen 2007 und 2017 wurden mit EU-Unterstützung rund 3 100 km Autobahn gebaut, was das Fahren schneller, sicherer und besser gemacht hat. Von den für den Zeitraum 2014-2020 geplanten 2000 neu zu bauenden Autobahnkilo-metern waren zum Prüfungszeitpunkt, d. h. Ende 2019, jedoch erst knapp unter 400 km fertiggestellt. Die Prüfer weisen auf eine Kluft zwischen den westlichen und den mittel- und osteuropäischen Mitgliedstaaten hin, was den Fertigstellungsgrad des Kernnetzes betrifft.

Die Kommission spielte bei der Priorisierung der Fertigstellung der wichtigsten Verkehrswege eine wichtige strategische Rolle: Sie nahm das Kernnetz und die Kernkorridore in die EU-Verordnungen auf, knüpfte die Finanzierung an Bedingungen und bewegte die Mitgliedstaaten dazu, dem TEN-V-Netz in ihrer Planung Priorität einzuräumen. Dennoch stellten die Mitgliedstaaten für das Kernnetz nur ein Drittel der für den Zeitraum 2014-2020 verfügbaren Mitteln bereit, obwohl das Netz in den meisten mittel- und osteuropäischen Mitgliedstaaten – den Hauptbegünstigten der EU-Strukturfonds – einen niedrigen Fertigstellungsgrad aufwies.

Die Kommission überwacht nicht immer das gesamte Kernnetz, und es fehlt ihr an Zwischenzielen, die eine genaue Bewertung der Fortschritte und die Erstellung zuverlässiger Prognosen im Hinblick auf die voraussichtliche Fertigstellung des Netzes bis 2030 ermöglichen würden. Diese Schwachstellen bei der Überwachung und die nicht zeitnah übermittelten und unzuverlässigen Daten der Mitgliedstaaten beeinträchtigen die Fähigkeit der Kommission, gegebenenfalls rechtzeitig Korrekturmaßnahmen zu ergreifen.

Die Prüfer weisen warnend darauf hin, dass die nationalen Mittel für die Instandhaltung kontinuierlich zurückgehen, anstatt dass sie entsprechend der wachsenden Infrastruktur und der Alterung wichtiger Verbindungen aufgestockt werden. Obwohl dies ausschlaggebend dafür sein kann, ob das Netz bis 2030 uneingeschränkt funktionsfähig sein wird, stehen der Kommission keine Instrumente zur Verfügung, mit denen sie überprüfen könnte, ob die Mitgliedstaaten über ein solides System verfügen, das eine angemessene Straßeninstandhaltung gewährleistet.

Die Prüfer empfehlen der Kommission, Investitionen in das Kernstraßennetz Priorität einzuräumen, die Überwachungsvorkehrungen zu verbessern und ihren Ansatz zur Gewährleistung einer angemessenen Instandhaltung des wachsenden Netzes durch die Mitgliedstaaten zu stärken.

  Quelle: eca.europa.eu


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