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Die Richtlinie für Asbest in Materialproben

27.01.2022

Lange Zeit wurde Asbest aufgrund seiner positiven Eigenschaften mit großer Freude und in großen Mengen als Werk- und Zusatzstoff verwendet. Von Faserplatten über Kleber, bis hin zu Versiegelungen und Spachtelmassen – die technischen Produkte, denen in der Vergangenheit Asbest zugesetzt wurde, sind vielfältig. Heute sind die Schäden, die der Stoff für die Gesundheit hat, gut bekannt und die Verwendung von Asbest ist in Deutschland seit 1993 verboten.
Doch auch wenn die Verwendung von Asbest als Zusatzstoff verboten ist, ist ein Umgang mit asbesthaltigen Materialien bei der Verwendung von natürlichen mineralischen Rohstoffen und im Rahmen von Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) unter Beachtung technischer Regeln zulässig. Beispielsweise kommt Asbest als Bestandteil auf natürliche Weise in Talkum und Vermiculit vor, das als Wärmedämmung und Brandschutz verwendet wird. Während der Asbestmassengehalt bei künstlichen Beimengungen aber meist bei über einem Prozent lag, liegt dieser bei natürlichen Vorkommen bei unter 0,1 Prozent. Dennoch existieren Richtlinien, die die Verwendung von Asbest im Bau regulieren.


Die Richtlinienreihe


Die von der VDI/DIN-Kommission Reinhaltung der Luft (KRdL) – Normenausschuss herausgegebene Richtlinienreihe VDI 3866 dient zur Bestimmung von Asbest in technischen Produkten. Blatt 1 legt sowohl ein Verfahren zur Entnahme von Materialproben als auch deren Aufbereitung fest. Diese dienen dem anschließenden analytischen Nachweis von Asbest, der in technischen Produkten gezielt zugemischt wurde, um bestimmte Produkteigenschaften zu erzielen. Blatt 1 richtet sich hauptsächlich an Produkte, bei denen der Anteil von Asbest ein Prozent übersteigt. Relevant ist die Massenbestimmung zum Einhalten gesundheitlicher und gesetzlicher Grenzwerte, und als Grundlage für Entscheidungen und Verfahrenswahl. Die Richtlinie wendet sich an Prüfer*innen und Sachverständige, sowie an weitere Personen, die mit der Überprüfung von Werk- und Gefahrstoffen betraut sind.
Der Anwendungsbereich von Blatt 1 begrenzt sich allerdings auf die Entnahme und Aufbereitung von Proben. Für eine Anleitung zur systematischen Bestandsaufnahme von asbesthaltigen Produkten muss die Richtlinie VDI 6202 Blatt 3 herangezogen werden.

  Quelle: www.umweltwirtschaft.com


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