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Die „bessere Rechtsetzung“ muss ein Kernelement der EU-Gesetzgebung bleiben, so die EU-Prüfer

06.08.2020

Die „bessere Rechtsetzung“ umfasst eine Reihe von Grundsätzen und Instrumenten, die die Kommission zur Entwicklung ihrer Politiken und Ausarbeitung ihrer Legislativvorschläge verwendet. Die bessere Rechtsetzung ist seit fast 20 Jahren ein Schlüsselelement der Politikgestaltung in der EU und zählt laut einer neuen Analyse des Europäischen Rechnungshofs international zu den fortschrittlichsten Systemen. Es könnte jedoch mehr getan werden, um Bürgerinnen und Bürger sowie andere Interessenträger zu konsultieren, die Faktengrundlage für die Beschlussfassung zu verbessern sowie die Umsetzung und Anwendung des EU-Rechts zu fördern, zu überwachen und durchzusetzen.

Das Regelwerk der EU befindet sich wegen der Annahme, Änderung, Aufhebung oder des Auslaufens von Rechtsvorschriften in ständiger Weiterentwicklung. Die Kommission schlägt einerseits Rechtsvorschriften vor und spielt andererseits eine Schlüsselrolle bei der Überwachung ihrer Anwendung und der Evaluierung ihrer Ergebnisse.

Mit dem Ansatz der besseren Rechtsetzung wird darauf abgezielt sicherzustellen, dass die Beschlussfassung offen und transparent ist, dass sich Bürgerinnen und Bürger sowie Interessenträger während des gesamten politischen Entscheidungs- und Rechtsetzungsprozesses einbringen, dass die EU-Maßnahmen faktenbasiert sind und auf einem Verständnis der wahrscheinlichen Auswirkungen beruhen, und dass der Verwaltungsaufwand für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden so gering wie möglich gehalten wird. Die Kommission wendet die Grundsätze der besseren Rechtsetzung nun seit fast 20 Jahren an. Einer aktuellen Studie der OECD zufolge hat die Kommission eines der weltweit fortschrittlichsten Systeme der besseren Rechtsetzung eingerichtet.

„Mit der besseren Rechtsetzung soll sichergestellt werden, dass die EU-Rechtsvorschriften solide, faktenbasiert, zeitnah und transparent sind und dass die Rechenschaftspflicht gewahrt wird“, so Pietro Russo, das für die Analyse zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. „Mit dieser Analyse zielen wir darauf ab, einen Beitrag zur öffentlichen Debatte darüber zu leisten, wie ein besseres Funktionieren der EU erreicht werden könnte. Der Bedarf an einer faktenbasierten Politik nimmt immer weiter zu – daher muss die bessere Rechtsetzung ein Kernelement der EU-Gesetzgebung bleiben, sodass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen von ihr profitieren.“

In ihrer Analyse rufen die Prüfer in Erinnerung, dass die Kommission die bessere Rechtsetzung seit 2015 zu einer ihrer Prioritäten gemacht hat. Sie weisen auch darauf hin, dass die Kommission vor Kurzem Bilanz gezogen hat, wie gut die verschiedenen Instrumente und Verfahren für eine bessere Rechtsetzung funktionieren. Gleichzeitig ermitteln die Prüfer eine Reihe von Herausforderungen im Zusammenhang mit der besseren Rechtsetzung im Rahmen der EU-Gesetzgebung; hierbei geht es darum

• sicherzustellen, dass die politischen Maßnahmen und Gesetzgebungsinitiativen der EU hinlänglich von Daten und Fakten angemessener Qualität untermauert sind, auf die sich die Konsultationen und Folgenabschätzungen stützen, bevor Entscheidungen getroffen werden (beispielsweise Quantifizierung von Kosten und Nutzen der verschiedenen Optionen), und Politiken während ihrer Umsetzung zu überwachen und danach zu evaluieren;

• die EU-Rechtsvorschriften weiter zu vereinfachen (z. B. Beseitigung unnötiger Vorschriften und Verfahren sowie Klarheit für die Begünstigten und Verwaltungsstellen – insbesondere durch erläuternde Dokumente – als übergeordnetes Ziel) und ihre Umsetzung und Anwendung in den Mitgliedstaaten zu überwachen (z. B. Verwendung der EU-Mittel zur Sicherstellung der Anwendung des Unionsrechts sowie Entwicklung eines allgemeinen Rahmens für die Aufsicht mit Prioritäten zur Durchsetzung und Richtwerten für die Bearbeitung von Vertragsverletzungsfällen);

• die Transparenz des Gesetzgebungsprozesses für Bürgerinnen und Bürger sowie andere Interessenträger zu verbessern, indem beispielsweise die Sichtbarkeit von Konsultationstätigkeiten und der Zugang zu ihnen verbessert werden.

Da die Verwirklichung der Ziele der besseren Rechtsetzung darüber hinaus von einer wirksamen Zusammenarbeit zwischen der Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat abhängt, betonen die Prüfer ferner, es sei wichtig, dass die gesetzgebenden Organe den in der Interinstitutionellen Vereinbarung von 2016 eingegangenen Verpflichtungen nachkommen, um eine transparente und faktengestützte Gesetzgebung zu fördern. Auch in dieser Hinsicht sind die Prüfer der Auffassung, dass mehr getan werden könnte, um die Bewertung der Änderungen, die von den gesetzgebenden Organen vorgenommen werden, zu verbessern und die Transparenz in bestimmten Bereichen des Gesetzgebungsverfahrens (z. B. „Trilog-Sitzungen“ und Lobbying) zu erhöhen.

  Quelle: eca.europa.eu


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