zurück

Die neue Europäische Normung und ihre Auswirkungen auf die Dichtstoffbranche

20.01.2014

CE-Kennzeichnung unter IVD-Qualitätsniveau

Wolfram Fuchs, Sprecher des Technischen Arbeitskreises des IVD Industrieverband Dichtstoffe e.V. informiert z.B. in seinem Vortrag auf der Sachverständigen-Tagung der Maler- und Lackierinnung über die bevorstehende, europaweit einheitliche Neukennzeichnung der Dichtstoffe. Zentrale Botschaft: die neue CE-Kennzeichnung gibt qualitativ nicht dieselben hohen Standards vor, wie sie der IVD fordert.

Foto (Wolfram Fuchs).JPG

Wolfram Fuchs, Sprecher des Technischen Arbeitskreises des IVD: „Die Anforderungen einzelner Teile der DIN EN 15651 werden zu Lasten des
deutschen Qualitätsniveaus von Dichtstoffen gehen“.

Fotos: THS / IVD

Fugendichtstoffe unterliegen als Bauprodukt der Europäischen Bauproduktenverordnung (in Kraft seit 24.04.2011), die unmittelbar in allen EU-Staaten gültig ist. Bauprodukte sind definitionsgemäß dazu bestimmt, dauerhaft im Bauwerk zu verbleiben. Die Bauproduktenverordnung bildet die gesetzliche Grundlage zur Definition der Anforderungen an eine generelle Brauchbarkeit der Produkte und der Beseitigung technischer Handelshemmnisse in der EU. Die Verordnung selbst gibt nur Ziele vor, aber nicht, wie sie zu erreichen sind.

Diese Ziele sind in sieben so genannten Grundanforderungen zusammengefasst:
• Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
• Brandschutz
• Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
• Sicherheit und Barrierefreiheit bei der Nutzung Schallschutz
• Energieeinsparung und Wärmeschutz
• Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen

Diese Grundanforderungen bilden die Grundlage zur Erstellung so genannter „harmonisierter“ Normen und gegebenenfalls zur Festlegung der wesentlichen Merkmale oder der Schwellenwerte für die entsprechenden Produkte. Diese Normen werden aufgrund eines Mandats der Europäischen Kommission von CEN erstellt. Für Produkte, die dieser Norm unterliegen, erstellt der Hersteller eine Leistungserklärung, d.h. die Leistung des Produktes bezüglich der wesentlichen Merkmale. Diese ist die Voraussetzung für das CE-Zeichen. Ohne CE-Zeichen darf ein Produkt nicht in den Verkehr gebracht werden!

Mit der CE-Kennzeichnung muss jeder Dichtstoffhersteller und -anbieter eine sog. Leistungserklärung für jedes Produkt auf Anfrage zur Verfügung stellen. Diese Leistungserklärung bezieht sich z.B. im Sanitär- und Nassbereich auf die Anforderungen der DIN EN 15651-3 und macht damit im Hinblick auf die höheren Qualitätsanforderungen des IVD nur eine sehr eingeschränkte Aussage: Selbst ein in die höchste Klasse „XS1“ eingestufter Sanitärdichtstoff kann (muss aber nicht) hinter den Anforderungen des IVD zurückbleiben. Quelle:

  Quelle: www.hs-pr.de


Gratis Gastzugang

Submissions-Anzeiger | Tageszeitung-Ad

Aktuelles
Seminarangebot

Baurecht- und Vergabeseminare