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Die richtige persönliche Schutzausrüstung

27.09.2018

Gut gewappnet am Arbeitsplatz

Trotz aller Automatisierung ist der Arbeitsplatz ein gefährlicher Ort. Das belegen die jüngsten zahlen. Doch zum Glück schreitet die technische Entwicklung und Standards bei Schutzkleidung und Schutzmitteln voran.

von Andreas Klose

Laut Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle gesunken. Danach verloren im ersten Halbjahr 2018 immerhin 17 Beschäftigte weniger ihr Leben als im Vergleichszeitraum 2017. Doch 206 tödlich Verunglückte sind immer noch 206 zu viel. Zudem stieg die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle insgesamt um 2 Prozent auf 441.295. Der Kampf gegen die Gefahren am Arbeitsplatz geht also weiter. Dabei ist Prävention unbestreitbar das A und O, um Leben und Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.

Alle sind in der Pflicht
Das penible Einhalten der geltenden Arbeitsschutzvorschriften und Verordnungen sollte dabei für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Selbstverständlichkeit sein. Das kann aber nur wirkungsvoll geschehen, wenn für alle, Vorgesetzte und Mitarbeiter, eine hinreichende Qualifizierung erfolgte; nicht nur hinsichtlich Inhalt und Sinn der Gesetze, sondern auch im Umgang mit den Produktionsmitteln und Werkstoffen. Weitere unerlässliche Punkte auf der To-do-Liste von Arbeitgebern sind die Sensibilisierung der Mitarbeiter für die vorhandenen Gefahren sowie prinzipiell ein Umfeld zu schaffen, das ein sicheres und umsichtiges Arbeiten ermöglicht. Letztendlich sind Zeitdruck und Routine die häufigsten Ursachen für Arbeitsunfälle.

Doch die Erfahrung lehrt, dass das Unglück nie ruht. Tritt dann doch der Fall der Fälle ein, dann ist es häufig genug die Schutzkleidung und persönliche Schutzausrüstung (PSH), die den letzten Schutzwall zwischen Leben und Tod bildet.

Für jeden Fall gewappnet
Zu PSA gehören zum Beispiel: Schutzhelme, Schutzbrillen, Schutzschilde, Gehörschutzmittel, Atemschutzgeräte, Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Auffanggurte, Rettungswesten, Stechschutzkleidung, aber auch Hautschutzmittel.

Aus gutem Grund sind die gesetzlichen Anforderungen an die PSH sehr hoch. Normativ gelten in Deutschland unter anderem das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und die Achte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz, die die Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen durch den Arbeitgeber regeln. Seit dem 21. April 2018 gilt zudem die Verordnung (EU) 2016/425. Hilfen zur richtigen Anwendung dieser neuen Verordnung bietet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung auf ihrer Seite (www.dguv.de, Webcode: d1132757). In Form von Fragen und Antworten erfährt man hier alles Wissenswerte. Ganz wichtig ist dabei sicher die Frage nach der weiteren Gültigkeit der bisherigen Zertifizierungen und Gütesiegel.

Der richtige Standard
Dass Neu und Alt ineinander übergehen, stellt der Verband Technischer Handel e.V. (VTH) mit seinem Prüfsiegel sicher, das im März 2017 eingeführt wurde und mit dem Fachbetriebe für PSA zertifiziert werden. Das bietet Käufern und Anwendern von PSA durch den vorgegebenen Standard überprüfbare und sichere Orientierungshilfe bei der Beschaffung. Fachhändler, die das Siegel begehren, müssen nicht nur die Qualität ihrer Produkte nachweisen, sondern auch die Befähigung, den Kunden fachmännisch zu beraten und in den Gebrauch einzuweisen.

Wer bei der Beschaffung von PSA auf den VTH-Standard achtet, bekommt folgende Sicherheiten:

Der Fachbetrieb ist…
… aktives Mitglied der VTH-Fachgruppe „Persönliche Schutzausrüstungen“.

… verfügt über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001.

… erfüllt alle Händlerpflichten der neuen PSA-Verordnung (EU) 2016/425.

… nimmt regelmäßig an Schulungen seiner Lieferanten und Fachverbände teil.

… berät seine Kunden durch „Geprüfte Fachberater für PSA“ (VTH-Lehrgang).

… stellt die regelmäßige Weiterbildung seiner Mitarbeiter entsprechend dem Stand von Technik und Wissenschaft sicher.

… liefert geprüfte Qualitätsprodukte mit der dazugehörigen Dokumentation und unterstützt die Hersteller bei ihrer Produktbeobachtungspflicht.

… offeriert Hilfestellungen bei der Beurteilung von Gefahren am Arbeitsplatz.

… bietet ganzheitliche Konzepte für PSA von Kopf bis Fuß und darauf bezogene Dienstleistungen an.

… führt Leistungen im Zusammenhang mit der Prüfung prüfpflichtiger PSA (sofern im Sortiment) durch.

Wer sich über die vollständigen Zertifizierungskriterien informieren möchte, findet diese auf der Seite des VTH.

  Quelle: www.submission.de


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