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Die wichtigsten Fakten zum richtigen Sonnenschutz

20.07.2022

Jedes Jahr die gleiche Geschichte. Besonders in den Sommermonaten ist der richtige Sonnenschutz auf Baustellen ein Muss. Dennoch achten nach wie vor zu wenig Betriebe darauf


Wer viel und lange in der Sonne arbeitet, darf nicht vergessen: „Je intensiver die Sonne strahlt, umso höher ist die Belastung der Haut durch UV-Strahlung, die wiederum je nach Hauttyp variiert“, erklärt Dr. Jana Kress, Betriebsärztin bei der Expertenorganisation DEKRA. Zu viel Sonne droht sich unwiderruflich in die Haut einzubrennen, was zu dauerhaften Schäden wie Sonnenbrand, Runzeln und Falten, vorzeitige Alterung (Photoaging) bis hin zu Hautkrebs führen kann.


Dies müssen auch jene Erwerbstätigen beachten, die überwiegend im Freienarbeiten und deshalb einem erhöhten Hautkrebsrisiko ausgesetzt sind. Nach Zahlen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erkranken jedes Jahr rund 290.000 Menschen an Hautkrebs. Zwei Formendes weißen Hautkrebses sind seit 2015 als Berufskrankheiten anerkannt.


Der beste Schutz


Wie aber schützt man sich vor zu starker UV-Strahlung? „Achten Sie auf den aktuellen UV-Index in Ihrer Wetter-App, der die Intensität der Strahlung angibt“, betont DEKRA Medizinerin Dr. Jana Kress. Schon bei einem UV-Index von 3 bis 5 sollte man Sonnenbrille, Kopfbedeckung und schützende Kleidung tragen, nicht mit freiem Oberkörper arbeiten und auf unbedeckte Stellen eine Sonnenschutzcreme (Faktor 30 oder mehr) auftragen. Bei höherer UV-Belastung empfiehlt es sich, die intensive Strahlung in der Mittagszeit zu meiden und im Schatten zu bleiben.
Kleidung gilt generell als bester Schutz vor zu viel UV-Strahlung. Aber Vorsicht: Wie stark sie schützt, hängt von der Art des Materials und von anderen Faktoren ab. Nasse Kleidung schützt nur halb so gut wie trockene.


Hohe UV-Strahlung kann auch die Augen schädigen, etwa die Linse und Netzhaut. Daher ist beim Kauf einer Sonnenbrille auf Qualität zu achten. So dürfen unter anderem CE-Kennzeichnung, Filterkategorie und der Warnhinweis „Nicht für direkten Blick in die Sonne“ nicht fehlen.
Augen auf heißt es bei Sonnenschutzmitteln. Sie müssen laut Beschreibung eine hohe Schutzwirkung gegenüber UV-A- und UV-B-Strahlung sowie einen Lichtschutzfaktor von mindestens 30 haben, rät DEKRA. Sie sollten sich durch eine hohe Wasserfestigkeit auszeichnen, auf Duftstoffe und Silikon möglichst verzichten und hautverträglich sein. Sonnenschutzmittel sind nicht nur vordem Sonnen, sondern mehrfach und großzügig aufzutragen, um den Lichtschutz zu erhalten, speziell nach dem Aufenthalt im Wasser. Sonnencremes und Sprays schützen selbst mit hohem Lichtschutzfaktor nicht vollständig vor UV-Strahlen. Auch die empfindlichen Lippen müssen geschützt werden.


Betriebe zu Vorsorge verpflichtet


DEKRA erinnert daran, dass Betriebe eine Gefährdungsbeurteilung auch für Mitarbeitende mit Tätigkeiten im Freien durchführen und entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen umsetzen müssen. Den Beschäftigten ist eine Vorsorge anzubieten, wenn sie im Zeitraum von April bis September zwischen 11 Uhr und 16 Uhr (Sommerzeit) an mindestens 50 Tagen jeweils mindestens eine Stunde im Freien arbeiten. Dies schließt textilen Sonnenschutz, abschattenden Kopf- und Nackenschutz, Sonnenbrille und Sonnenschutzmittel ein.

  Quelle: www.soll-galabau.de


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