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Dienstleistungskarte vom Tisch

29.03.2018

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments hat den Vorschlag zur umstrittenen Dienstleistungskarte abgelehnt. Davor hatten bereits vier beratende Ausschüsse die Ablehnung empfohlen. Das Europäische Parlament hat damit auch auf die scharfe Kritik des Handwerks reagiert.

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Foto: ZVDH

„Das klare Nein zur elektronischen Dienstleistungskarte war absolut notwendig. Mit dieser Abstimmung ist das Gesetzgebungsvorhaben endgültig gescheitert. Das ist ein wichtiger politischer Erfolg, für den Bausektor insgesamt, speziell aber auch für unser Dachdeckerhandwerk. Wesentlich ist vor allem, dass nicht durch die Hintertür die Berufsreglementierungen des Gastlandes ausgehebelt werden können“, erklärt Ulrich Marx, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH). So sei auch die Gefahr von Scheinselbstständigkeit gebannt, ergänzt Marx.

Bei den übrigen Punkten des Dienstleistungspakets, vor allem bei der geplanten Verhältnismäßigkeitsprüfung, sieht Marx immer noch dringend Klärungsbedarf: „Es kann nicht sein, dass wir einerseits gefordert sind, unser Ausbildungsinhalte zu modernisieren, andererseits in Brüssel unserer Weiterentwicklung künftig anhand sachfremder Kriterien auf ihre Verhältnismäßigkeit geprüft wird. Unser duales Bildungssystem und die Meisterausbildung werden weltweit als Qualitätsgarant gesehen und kopiert, nicht zuletzt, weil wir Innovationen schnell aufnehmen und umsetzen. Hier würde sich die EU als Hemmschuh erweisen und Digitalisierung in der Aus- und Weiterbildung eher verhindern als fördern. Damit konterkariert sie eigene Ziele!“

Zum Hintergrund
Die Europäische Kommission hatte im vergangenen Jahr ein Dienstleistungspaket mit insgesamt vier Vorschlägen. Damit sollte das Potenzial des europäischen Binnenmarktes für Anbieter von Dienstleistungen besser genutzt werden und für mehr Gerechtigkeit sorgen. Vor allem die Dienstleistungskarte und Verhältnismäßigkeitsprüfung wurde vom Handwerk kritisch gesehen.

1. Elektronische Europäische Dienstleistungskarte
Durch ein vereinfachtes elektronisches Verfahren sollte es Dienstleistern – und damit auch Handwerkern – erleichtert werden, die notwendigen Formalitäten für eine Dienstleistungstätigkeit im Ausland zu erfüllen. Dienstleistungserbringer hätten somit einen einzigen Ansprechpartner in ihrer Heimat und in ihrer eigenen Sprache. Die erforderlichen Informationen sollten im Heimatland geprüft und an das Aufnahmeland weitergeleitet werden. Die wiederum sollten prüfen, ob die Qualifikationen des Dienstleistungserbringers mit denen des Aufnahmelandes übereinstimmen. Zum einen wurde befürchtet, hier durch die Hintertür das Herkunftslandprinzip einzuführen. Bislang galt: Dienstleister müssen immer die gesetzlichen Anforderungen ihres Ziellandes erfüllen. Anders sähe es aus, wenn das Herkunftslandprinzip auf dem EU-Binnenmarkt gelten würde. Dann wären Dienstleistungserbringer auch bei einer Tätigkeit in einem anderen Mitgliedsstaat nur dem Recht ihres Herkunftslandes unterworfen. Zum anderen wurde auch die Gefahr einer zunehmenden Scheinselbstständigkeit thematisiert.

2. Verhältnismäßigkeitsprüfung der nationalen Vorschriften für reglementierte Berufe
Mit der Verhältnismäßigkeitsprüfung will die Kommission mehr Transparenz für Berufsvorschriften schaffen: Die EU-Mitgliedstaaten sollen in Zukunft schon im Vorfeld prüfen, ob neue oder geänderte nationale Berufsvorschriften gerechtfertigt, notwendig und verhältnismäßig sind. Betroffen wären Meisterprüfungen, aber auch Änderungen in der Ausbildungsordnung. Die Bundesregierung hatten damals deutlich gemacht, dass Berufsreglementierung Sache des jeweiligen Nationalstaates sei. Ende Mai 2017 konnte zwar ein Teilerfolg in Brüssel erzielt werden, in dem der Binnenmarktausschuss erklärte, dass der nationale Gesetzgeber auch weiterhin entschieden solle, ob und wie ein Beruf reglementiert werde. Allerdings müssen sich der Rat und das Europäische Parlament noch im so genannten informellen Trilog auf eine gemeinsame finale Fassung des Richtlinientextes einigen. Die Trilogverhandlungen wurden nun aufgenommen.

  Quelle: www.dachdecker.de


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