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Dieselskandal:

03.08.2020

Das bedeuten die BGH-Entscheidungen für Verbraucher

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat sich heute mit zwei Details im VW-Dieselskandal befasst. Demnach deuteten die obersten Richter Deutschlands an, dass Besitzer von manipulierten VW-Dieselfahrzeugen keinen Schadensersatz durchsetzen können, wenn das Fahrzeug nach dem öffentlichen Bekanntwerden des Skandals gekauft wurde. Auf Deliktzinsen haben betroffene Halter zudem wohl keinen Anspruch. „Wer sein Fahrzeug nach dem Bekanntwerden des Dieselskandals gekauft hat, hat wahrscheinlich dennoch eine Möglichkeit, Entschädigungsansprüche durchzusetzen“, kommentiert der Rechtsanwalt Claus Goldenstein. Seine Kanzlei, Goldenstein & Partner, war im Mai 2020 für das erste BGH-Urteil im VW-Dieselskandal verantwortlich und vertritt insgesamt mehr als 21.000 Mandanten in der Sache.

Trotz BGH-Andeutung: Schadensersatz wegen Software-Update?
„Die Karlsruher Richter deuteten heute an, dass die Halter von manipulierten VW-Dieselfahrzeugen wohl keinen Schadensersatz durchsetzen können, wenn sie ihren Pkw erst nach dem Bekanntwerden des Dieselskandals Ende 2015 gekauft haben. Betroffene Pkw-Besitzer haben wahrscheinlich dennoch eine Möglichkeit, um erfolgreich gegen Volkswagen vorzugehen: Ende April hat die Generalanwaltschaft des Europäischen Gerichtshof in einem Schlussantrag verkündet, dass sämtliche Fahrzeugfunktionen als illegale Abschalteinrichtungen gelten, wenn diese im Realbetrieb zu einem höheren Abgasausstoß führen als auf dem Prüfstand.

Zahlreiche Tests haben ergeben, dass die manipulierten VW-Dieselfahrzeuge nach der Durchführung des verpflichtenden Software-Updates nur bei bestimmten Temperaturen tatsächlich sauber sind. Auch im Rahmen des Software-Updates von VW wurde also eine Abschalteinrichtung integriert.

Dieses sogenannte Thermofenster unterscheidet sich jedoch von der ursprünglich verwendeten Manipulationssoftware und gilt bislang als nicht illegal.
Dies wird sich aller Voraussicht bald ändern. Es ist davon auszugehen, dass die Richter des Europäischen Gerichtshof der Rechtsauffassung der Generalanwaltschaft in ihrem baldigen Urteil folgen werden. Dann würde auch die neu verwendete Abschalteinrichtung von VW als illegal erklärt werden. Betroffene Halter von VW-Fahrzeugen könnten ihre Rechte demnach durchsetzen, obwohl sie ihren Pkw erst im Jahr 2016 oder sogar später gekauft haben. Mehrere Millionen VW-Fahrzeuge mit dem Software-Update müssten dann noch einmal zurückgerufen werden. Zudem würde der Dieselskandal auch nahezu alle anderen Hersteller von Dieselfahrzeugen erreichen”, prognostiziert Claus Goldenstein.

BGH spricht Dieselhaltern Verzugszinsen zu – aber keine Deliktzinsen
Darüber hinaus hat sich der BGH heute auch zum Thema Deliktzinsen geäußert. In der Verhandlung ging es um einen manipulierten VW Golf. Das Oberlandesgericht Oldenburg sprach dem Halter des Pkw in der Vorinstanz eine Entschädigung in Höhe des ursprünglichen Kaufpreises abzüglich eines Ausgleichs für die bisherige Nutzung zu. Zusätzlich sollte der Kläger auch Deliktzinsen erhalten. Diese Zinsen in Höhe von 4 Prozent auf den Auto-Kaufpreis ab dem Kaufdatum können Klägern im Fall von Betrug oder sittenwidriger Handlung juristisch zugesprochen werden. Der BGH argumentierte nun jedoch, dass Volkswagen Verzugszinsen zahlen muss, aber keine Deliktzinsen. Verzugszinsen unterscheiden sich von Deliktzinsen, da Erstere erst ab dem Zeitpunkt des Verzuges gelten, dafür aber 5 Prozent über dem Basissatz betragen.

„Bereits im Vorfeld sprach nur wenig dafür, dass die Karlsruher Richter den Haltern von manipulierten Dieselfahrzeugen Deliktzinsen zusprechen werden. Dies deuteten die obersten Richter bereits im Rahmen einer anderen BGH-Verhandlung in der vergangenen Woche an. Deliktzinsen werden üblicherweise nur dann fällig, wenn ein Gegenstand aufgrund eines Betruges oder einer sittenwidriger Handlung nicht genutzt werden konnte, obwohl dafür bezahlt wurde. Das ist im Dieselskandal nur bedingt der Fall“, erklärt Claus Goldenstein.

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal
Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.

So setzen sich die Entschädigung zusammen
Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.

  Quelle: www.goldenstein-partner.de


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