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Durch Fachhandwerker weniger Steuern zahlen

10.12.2013

Badsanierung:

Wer sein Badezimmer durch Fachhandwerker sanieren oder modernisieren lässt, sollte die daraus entstehenden steuerlichen Vorteile nutzen. Damit dies auch tatsächlich funktioniert, gilt es allerdings einiges zu beachten: Voraussetzung für die Steuererstattung ist eine Rechnung, in der die Materialkosten getrennt vom Arbeitsaufwand und der Mehrwertsteuer aufgeführt sind.

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Foto: ZVSHK / txn-p

Denn absetzbar sind nur die Lohnkosten des Handwerkers. Wird hierfür ein SHK-Fachbetrieb beauftragt, wirken sich die ausgewiesenen Lohnkosten steuersenkend aus. Jährlich lassen sich Arbeitskosten bis zu 6.000 Euro ansetzen, davon werden 20 % von der Steuerschuld abgezogen – in der Summe also immerhin 1.200 €. Wichtig ist, dass der Handwerksbetrieb bargeldlos bezahlt wird – also per Überweisung. Den Nachweis müssen die steuerzahlenden Badbesitzer durch einen Kontoauszug oder einen Überweisungsbeleg erbringen.

  Quelle: txn-p


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