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E-Rechnungen ab November 2020 in einigen Bereichen Pflicht

30.10.2020

Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass eine wichtige gesetzliche Änderung das Thema E-Rechnungen betreffend, die EU-Richtlinie 2014/55, in Kürze umgesetzt wird.

„Ab dem 27.11.2020 akzeptieren die meisten öffentlichen Auftraggeber nur noch E-Rechnungen, die den Vorgaben der EU-Richtlinie 2014/55 entsprechen. Das bedeutet für die Unternehmen, die in einer Geschäftsbeziehung mit öffentlichen Auftraggebern stehen, dass ab November 2020 ausschließlich E-Rechnungen durch die öffentliche Hand akzeptiert werden“, erklärt Steuerberater Roland Franz.

Vorgehensweise:
• E-Rechnung erstellen und
• über den präferierten Zustellkanal des öffentlichen Auftraggebers senden

Nach den Vorgaben der EU-Richtlinie beinhalten E-Rechnungen den Rechnungsinhalt in Form strukturierter Datensätze (sog. XRechnungen), so dass sie elektronisch versendet und automatisch weiterverarbeitet werden können. Das heißt ganz konkret: Nicht mehr akzeptiert werden ab dem 27.11.2020 neben Papierrechnungen elektronisch übermittelte Rechnungen, die nicht das passende Format aufweisen. Dazu zählen insbesondere PDF-Dateien oder TIFF-Dateien.

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Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf.

Foto: www.publicity-experte.de

  Quelle: www.publicity-experte.de


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