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E wie einfach

06.10.2022

Mit dem „Gebäudetyp E“ könnte sich das Bauen in Deutschland schneller und innovativer gestalten lassen

400.000 neue Wohnungen pro Jahr, davon 100.000 im öffentlich geförderten Wohnungsbau – das ist das erklärte Ziel der Bundesregierung, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Doch ist das Vorhaben in der Planung so nicht durchführbar: aktuell gestiegene Zinsen, höhere Bau- und Bodenpreise, sowie Material- und Fachkräftemangel bremsen immer stärker den Wohnungsbau aus. Zusätzlich findet das Bauen und Planen in einem zunehmend engen Geflecht von Normen und Vorschriften statt. Diese bestimmen zum großen Teil die technische Umsetzung von Gebäuden, aber auch deren Dimension und Austattungsstandards. Kurz, es ist kompliziert und lässt dem Bauträger wenig Platz für Gestaltungsspielraum.

Deswegen hat die Bundeskammerversammlung einen Ansatz vorgeschlagen, um das Bauen zu vereinfachen und so den Wohnraummangel zu bekämpfen. Die Bundeskammerversammlung ist das oberste Gremium aller 16 Architektenkammern, deren Dachverband die Bundesarchitektenkammer ist. Diese vertritt auf nationaler und internationaler Ebene die Interessen von Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplanern gegenüber Politik und Öffentlichkeit.

Mehr Freiheiten beim Bau

In einer gemeinsamen Erklärung hat die Kammer darauf hingewiesen, dass die ins Stocken geratene Baubranche mehr Bewegungsfreiheit für innovative Konzepte braucht. Unter dem Begriff „Gebäudetyp E“ sollen privatrechtliche Ansprüche auf genormte Standards gelöst werden. Begleitet wird die Einordnung in die Gebäudeklasse „E“ von einer Öffnungsklausel im § 650 o BGB, die den Bauherren freie Hand gibt. Um den Verbraucherschutz nicht zu schwächen, sollte „E“ zunächst nur in der Zusammenarbeit mit kompetenten Bauträgern, wie zum Beispiel kommunale Wohnungsbaugesellschaften zugelassen werden. „Es sollte die Möglichkeit eröffnet werden, von der zwingenden Beachtung der sogenannten technischen Baubestimmungen dann absehen zu können, wenn Bauherr und Architekt oder Ingenieurin dies ausdrücklich vereinbaren“, heißt es in der Erklärung Bundeskammerversammlung.

Das bedeutet, mehr Entscheidungsfreiheit für Projekte. Die Planer bekommen die Möglichkeit normenreduziert und damit kostengünstiger zu bauen. Es entsteht wieder Raum für Innovationen in Richtung Nachhaltigkeit und Bezahlbarkeit. Die Bundeskammerversammlung stellt dabei heraus, dass die Bauweise mit dem „Gebäudetyp E“ die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährden dürfen.

  Quelle: https://bak.de/presse/pressemitteilungen/bundeskammerversammlung-verabschiedet-erklaerung-fuer-mehr-spielraum-und-innovation-bei


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