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EU-Kommission schafft Klarheit zur Gütesicherung

06.01.2014

Auftraggeber müssen gleichwertige Systeme anerkennen

Einzelne öffentliche Auftraggeber - darunter auch sog. Sektorenauftraggeber - hatten in der Vergangenheit bei Ausschreibungen ausschließlich die Gütesicherung Kanalbau RAL GZ 961 als Nachweis der Qualifikation von Bietern anerkannt. Seit geraumer Zeit werden seitens der Zertifizierung Bau, einer akkreditierten Zertifizierungsstelle, ebenfalls Prüfungen auf Grundlage der Anforderungen der RAL GZ 961 durchgeführt und Bestätigungen ausgestellt. Daraufhin war es in Einzelfällen zu Ausschlüssen von Bietern gekommen, die nicht das Gütezeichen der Gütesicherung Kanalbau, sondern die Bestätigung der Zertifizierung Bau vorgelegt hatten.

Nach Vergabebeschwerden der betroffenen Unternehmen waren diese Ausschlüsse vor den zuständigen Vergabekammern zwar zurückgenommen worden. Die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern hatte auf Intervention der Zertifizierung Bau den Sachverhalt im Oktober 2013 jedoch geprüft und mitgeteilt, dass in die Vergabevorschriften eine Weisung aufgenommen wird, wonach beide Zertifikate als gleichwertige Nachweise anzuerkennen sind.

Nunmehr liegt auch eine Mitteilung der Europäischen Kommission in der Angelegenheit vor:

Darin bestätigt die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen, dass auch Sektorenauftraggeber, die ein Prüfsystem für Wirtschaftsteilnehmer einrichten, verwalten oder Prüfungssysteme Dritter nutzen, gleichwertige Nachweise zur Erfüllung bestimmter Qualitätssicherungsnormen anerkennen müssen. Das gilt auch dann, wenn diese Nachweise nicht ausdrücklich in der Ausschreibung und / oder der Mitteilung über die Nutzung von Prüfsystemen erwähnt werden. Seitens der EU-Kommission wird insoweit auch auf die Mitteilung der Obersten Baubehörde Bezug genommen. Damit steht fest, dass hinsichtlich des Nachweises für Qualitätssicherungsmaßnahmen gleichwertige Maßnahmen bzw. Nachweise von Auftraggebern in jedem Fall anerkannt werden müssen.

Der Leiter des Bereichs Kanalbau der Zertifizierung Bau, Bernd Wiese, zeigte sich zufrieden mit der Stellungnahme der EU-Kommission: "Von den vielen Unternehmen, die wir bisher entsprechend den Vorgaben überwachen, haben wir bislang kaum Beschwerden darüber erhalten, dass unsere Bescheinigungen bei Ausschreibungen nicht berücksichtigt werden. Dennoch stoßen unsere Unternehmen immer wieder auf öffentliche Auftraggeber, die sich bis heute beharrlich weigern, die Gleichwertigkeit mit der RAL GZ 961 anzuerkennen. Mit der eindeutigen Stellungnahme der EU-Kommission dürften nunmehr auch diese ihr Verhalten anpassen. Letztlich ist das im Interesse der Bieter, aber auch im Interesse der Auftraggeber, die auf einen möglichst weiten Wettbewerb von Unternehmen, die eine fachlich gute und einwandfreie Leistung erwarten lassen, angewiesen sind."

  Quelle: www.zert-bau.de


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