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EU-Lieferkettengesetz scheitert erneut – Erleichterung im Handwerk

06.03.2024

Die erneute Ablehnung des EU-Lieferkettengesetzes im Rat sorgt für Erleichterung im Handwerk, da zusätzliche bürokratische Belastungen ausbleiben.

 

Lieferkettengesetz Mann Person Schild Blau Rote Schrft

Bild: Adobe.                                                                                                                                                                                                                       

Keine Mehrheit für Lieferkettengesetz

Das EU-Lieferkettengesetz, das strengere Regulierungen für die Lieferketten von Unternehmen vorsah, hat im Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU erneut keine Zustimmung gefunden. Damit bleibt ungewiss, ob eine Einigung noch vor der nächsten Europawahl erzielt werden kann.

Positive Resonanz aus dem Handwerk

Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, begrüßt das Scheitern des Gesetzesvorhabens. Er sieht darin eine Entlastung für kleine und mittlere Handwerksbetriebe, die sonst mit zusätzlicher Bürokratie konfrontiert worden wären.

Bedenken gegenüber dem Gesetzesentwurf

Die Mitgliedstaaten der EU und Vertreter des Handwerks und des Baugewerbes äußern Kritik am vorgeschlagenen Lieferkettengesetz. Sie befürchten, dass die neuen Regelungen mehr Bürokratie mit sich bringen würden, ohne die eigentlichen Ziele effektiv zu fördern.

Forderung nach grundlegender Überarbeitung

Die Handwerks- und Bauindustrie fordert eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzesentwurfs. Insbesondere für kleinere Betriebe, die in die Wertschöpfungsketten größerer Unternehmen eingebunden sind, müssten praktikable Lösungen gefunden werden, die den administrativen Aufwand minimieren.

Durch die erneute Ablehnung des EU-Lieferkettengesetzes zeigt sich ein Trend gegen zusätzliche Regulierungen und für mehr Pragmatismus im Umgang mit der Wirtschaft. Dies könnte eine Chance für einen effektiveren Bürokratieabbau und eine stärkere Berücksichtigung der Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen sein.

  Quelle: https://www.handwerksblatt.de/handwerkspolitik/lieferkettengesetz-erneut-nicht-angenommen


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