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EU-Maut mit Handwerkerausnahme

04.03.2022

Die deutsche Baubranche freut sich über die auf EU-Ebene beschlossene Ausnahme von Handwerkertransportern von der Maut

Nachdem das Europäische Parlament in Straßburg die Novellierung der Richtlinie über Maut und Nutzungsgebühren verabschiedet hat, freut sich die deutsche Baubranche über die Entscheidung zu einer Handwerkerausnahme für die Maut.

Ursprünglich hatte die EU-Kommission vorgeschlagen, alle Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t ohne Ausnahmemöglichkeit in die streckenabhängige Lkw-Maut einzubeziehen. Dadurch wäre die in Deutschland bislang geltende Ausnahmeregelung für Handwerkerfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t entfallen. Nach jahrelangen Verhandlungen hat das Europaparlament die Handwerkerausnahme für Transporter zwischen 3,5 und 7,5 t nun endlich verabschiedet. Der Verkehrsausschuss des Parlaments hatte bereits im Januar zugestimmt.

Die Ausnahme sei besonders mit Blick auf die in der jetzigen Situation so dringenden Leistungen des Baugewerbes für den Wohnungsbau, die energetische Sanierung und die Ertüchtigung der Verkehrsinfrastruktur sehr wichtig. Von der Baubranche wird die Entscheidung der EU-Kommission daher sehr begrüßt.

Felix Pakleppa kommentiert

„Für die Bauunternehmen in Deutschland ist das eine wirklich gute Entscheidung, die überaus große Relevanz für die Praxis hat. Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens auf europäischer Ebene erlaubt den Mitgliedstaaten Ausnahmen von der Maut für Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t vorzusehen, die von Bauunternehmen zum Transport ihrer Materialien benutzt werden. Damit sind jetzt zielgenaue Ausnahmeregelungen außerhalb des Transportgewerbes möglich. Den Bauunternehmen hierzulande bleibt dadurch erhebliche zusätzliche Bürokratie erspart“, so der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe.

„Die Handwerkerausnahme ist auch dringend erforderlich. Denn in Deutschland wären die baugewerblichen Betriebe von einer Mautpflicht durch das im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten extrem große Mautnetz finanziell unverhältnismäßig belastet“, so Pakleppa. „Das deutsche Mautnetz erstreckt sich nämlich mittlerweile neben den Autobahnen auch auf das gesamte Bundesstraßensystem und damit auf insgesamt 52.000 km.“
„Nachdem die Handwerkerausnahme nun in Brüssel beschlossen ist, muss im nächsten Schritt bei der Umsetzung in Deutschland diese Möglichkeit auch genutzt werden“, so Pakleppa abschließend.

  Quelle: www.vergabeblog.de


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