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EU-Ökodesign und -Energieetiketten verbessern die Energieeffizienz,

21.01.2020

so die Prüfer

Wie aus einem neuen Bericht des Europäischen Rechnungshofs hervorgeht, haben die Maßnahmen der EU in den Bereichen Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung zu mehr Energieeffizienz geführt. Allerdings gab es erhebliche Verzögerungen im Regelungsprozess, und die Auswirkungen der Politik werden möglicherweise überschätzt. Außerdem stellen Verstöße gegen die Rechtsvorschriften vonseiten der Hersteller und Einzelhändler weiterhin ein großes Problem dar, so die Prüfer.

Im Rahmen der Bekämpfung des Klimawandels hat sich die EU verpflichtet, ihre Energieeffizienz bis 2020 um 20 Prozent und bis 2030 um 32,5 Prozent zu verbessern. Um zur Erreichung dieser Ziele beizutragen, hat die Kommission Maßnahmen ergriffen, die auf eine umweltfreundlichere Produktgestaltung (Ökodesign) und die Aufklärung der Verbraucher über Energieverbrauch und Umweltverträglichkeit (Energieverbrauchskennzeichnung) abzielen.

Die Prüfer bestätigten, dass die Kommission fundierte und transparente Methoden angewandt hatte, um die zu regulierenden Produkte auszuwählen. Dies hat dazu geführt, dass durch die Politik der EU mehr als 30 Produktgruppen mit dem höchsten Energieeinsparungspotenzial Vorrang eingeräumt wurde. Gleichzeitig stellten die Prüfer vermeidbare Verzögerungen im Regelungsprozess fest, die die Auswirkungen der Politik verringerten, da die Ökodesign-Anforderungen mit größerer Wahrscheinlichkeit nicht mehr dem technologischen Fortschritt entsprachen, und Energieetiketten nicht mehr relevant waren, um Verbrauchern bei der Unterscheidung zwischen den Produkten mit der höchsten und der niedrigsten Effizienz zu helfen. Inzwischen ergreift die Kommission Maßnahmen zur Verbesserung der Energieetiketten. Die Integration der Kreislaufwirtschaft erfolgt jedoch nach wie vor auf Ad-hoc-Basis, so die Prüfer.

Die Kommission berichtet regelmäßig über die Ergebnisse ihrer Ökodesign- und Energiekennzeichnungspolitik. Allerdings wurden bei einigen Annahmen die Auswirkungen der Politik wohl überschätzt. So werden weder eine Nichteinhaltung der Vorschriften noch Verzögerungen bei der Umsetzung berücksichtigt. Außerdem bleibt bei der Berechnung der Ökodesign-Auswirkungen (Ecodesign Impact Accounting, EIA) der Unterschied zwischen dem auf harmonisierten Normen basierenden theoretischen Energieverbrauch und dem tatsächlichen Energieverbrauch unberücksichtigt. So werden Kühl- und Gefrierkombinationen ohne Öffnen der Türen und ohne darin befindliche Lebensmittel geprüft. Die Prüfer weisen warnend darauf hin, dass somit die Gefahr einer Überschätzung der Einsparungen besteht.

In den EU-Mitgliedstaaten sind die Marktüberwachungsbehörden dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet verkauften Produkte den Rechtsvorschriften in den Bereichen Energiekennzeichnung und Ökodesign entsprechen. Der Kommission kommt bei der Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen den Marktüberwachungsbehörden allerdings eine wichtige Rolle zu. Das Informations- und Kommunikationssystem für die Marktüberwachung soll den Austausch von Überprüfungsergebnissen ermöglichen; die Wirksamkeit dieses Systems wird jedoch durch einige Funktionseinschränkungen gemindert.

Außerdem finanzierte die Kommission in den letzten zehn Jahren mehrere Projekte zur Stärkung der Überwachung in den Bereichen Ökodesign und Energiekennzeichnung – mit positiven Ergebnissen, so die Prüfer. Jedoch bleibt fraglich, ob die Art und Weise, wie die Mitgliedstaaten ihren Pflichten zur Marktüberwachung nachkommen, dadurch wirklich geändert wurde. In der Praxis ist die Zahl der in Labors getesteten Produktmodelle nach wie vor relativ niedrig. Nach einer jüngsten Schätzung der Kommission entsprechen insgesamt 10 bis 25 Prozent der verkauften Produkte nicht den EU-Rechtsvorschriften. Die Prüfer kommen zu dem Schluss, dass die Nichteinhaltung der Vorschriften durch Hersteller und Einzelhändler weiterhin ein großes Problem darstellt.

Um die Auswirkungen der Ökodesign- und Energiekennzeichnungspolitik für den Zeitraum nach 2020 zu verbessern, unterbreiten die Prüfer der Europäischen Kommission eine Reihe von Empfehlungen, die Folgendes beinhalten:
• Maßnahmen zur Beschleunigung des Regelungsprozesses, beispielsweise durch die Annahme von Durchführungsmaßnahmen, wenn sie annahmefähig sind, und nicht, wenn ein Maßnahmenpaket vollständig ist;

• Verbesserung der Berechnung der Auswirkungen der Politik und der Berichterstattung darüber durch die Verbesserung der Annahmen und die Nutzung einer Methodik zur Messung des tatsächlichen Energieverbrauchs der Endnutzer;

• Maßnahmen zur Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen den Marktüberwachungsbehörden in den Mitgliedstaaten und zur Verbesserung der Einhaltung der Politik. Dies sollte die Verbesserung einschlägiger Instrumente für die Mitgliedstaaten, die Verbreitung empfehlenswerter Verfahren und das Anbieten von Schulungen auf Anfrage umfassen.

  Quelle: www.eca.europa.eu


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