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EU-Ukraine-Fazilität: Bauindustrie fordert striktere Richtlinien und Standards

30.11.2023

Die Bauindustrie appelliert an die EU, für die Ukraine-Fazilität klare Vorgaben zur Gewährleistung von Qualität und Nachhaltigkeit festzulegen

 

EU Flagge Gebäude Glasfassade

 

EU-Kommissionsvorschlag zur Ukraine-Fazilität unter der Lupe

Die Bauindustrie begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission für die Ukraine-Fazilität, sieht aber Verbesserungsbedarf. Dr. Alexander Tesche, Leiter des Ausschusses für Internationales Bauen, hebt die Notwendigkeit klarer Richtlinien und Standards für Infrastrukturprojekte hervor.

Forderung nach strengeren Transparenz- und Planungskriterien

Aktuell verlangt die Verordnung zur Ukraine-Fazilität nur eine nachträgliche Transparenz seitens der Ukraine über die Verwendung von EU-Mitteln. Die Bauindustrie kritisiert diesen Ansatz als nicht zukunftsfähig und verlangt die Einhaltung europäischer Standards in Bezug auf Vergabe, Umwelt und Soziales.

Probleme bei der Mittelvergabe des Corona-Wiederaufbau-Fonds

Eine Prüfung durch den Europäischen Rechnungshof offenbarte erhebliche Fehler in der Mittelvergabe des Corona-Wiederaufbau-Fonds. Es wurden Mängel in der Konzeption und Zielsetzung von Maßnahmen festgestellt.

Gerechtigkeit in der Ausschreibung gefordert

Die Bauindustrie fordert faire Bedingungen bei Ausschreibungen für Infrastrukturprojekte, finanziert durch die Ukraine-Fazilität. Diese sollten sowohl für EU- und EWF-Unternehmen als auch für Firmen aus Staaten mit reziproker Unterstützung offenstehen.

Qualität und Nachhaltigkeit als Schlüsselkriterien

Die Bauindustrie betont, dass Qualität, soziale Verantwortung und ökologische Nachhaltigkeit entscheidende Faktoren bei der Vergabe von Bauaufträgen sein sollten. Der Zuschlag soll dem wirtschaftlich günstigsten Angebot und nicht dem billigsten Bieter erteilt werden, unter Berücksichtigung von Qualitäts- und Nachhaltigkeitsaspekten.

  Quelle: https://www.lifepr.de/inaktiv/hauptverband-der-deutschen-bauindustrie-ev/ukraine-fazilitaet-vorschlag-der-eu-kommission-nur-zwei


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