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EU-Vergaberichtlinie berücksichtigt kleine und mittlere Betriebe zu wenig

16.01.2014

Handwerkstag:

Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) kritisiert, dass die am 15.01. vom Europäischen Parlament beschlossene EU-Vergaberichtlinie die Situation von kleinen und mittleren Unternehmen zu wenig berücksichtigt. Ursprünglich hatte sich die Richtlinie das Ziel gesetzt, den Marktzugang für kleine und mittlere Unternehmen zu verbessern. „Davon ist allerdings nicht viel zu sehen“, beklagte Landeshandwerkspräsident Joachim Möhrle.

So solle es nun für die öffentliche Hand einfacher werden, andere öffentliche Stellen wie zum Beispiel den städtischen Bauhof mit Leistungen zu beauftragen, ohne dass ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden muss. Möhrle: „Der private Betrieb bleibt außen vor und hat dann nicht einmal die Möglichkeit, den Auftrag zu bekommen.“ Der Zweck des Vergaberechts sei es nicht, der öffentlichen Hand die Vergabe von Aufträgen zu erleichtern, sondern sicherzustellen, dass Steuergelder sinnvoll eingesetzt werden. Dies könne nur dann geschehen, wenn die Aufträge im Wettbewerb und ohne Diskriminierung vergeben würden- Auch bei der verpflichtenden Einführung der elektronischen Auftragsvergabe sieht Landeshandwerkspräsident Möhrle die Realität bei Betrieben im ländlichen Raum zu wenig berücksichtigt. Damit Betriebe an elektronischen Vergaben teilnehmen können, brauchen sie schnelle Internetverbindungen. Diese seien leider noch nicht flächendeckend verfügbar. Möhrle: „Umso wichtiger ist es, dass die Landesregierung beim Breitbandausbau nicht locker lässt.“

  Quelle: www.handwerk-bw.de


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