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03.05.2019

GEV lehnt Angabe einzelner Prüfwerte ab

Geht es um Messdaten für Emissionen aus Bauprodukten, so fällt es schwer, angesichts voneinander abweichender Ergebnisse exakte Werte zu liefern. Präzisierte Angaben sind gemäß der Gemeinschaft emissionskontrollierter Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e.V. (GEV) aus Düsseldorf insofern illusorisch und verfälschend. Aus diesem Grund lehnt die GEV für ihr Gütesiegel EMICODE die Angabe einzelner Prüfwerte ab und beschränkt sich für mehr Wahrhaftigkeit auf die Einteilung in mehrere Messklassen.

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Zum Emissionsverhalten von Baustoffen empfiehlt die GEV den Herstellern auf die Emissionsklassen nach dem System EMICODE zu verweisen und ihre Produkte entsprechend auszuloben. Damit haben es Verbraucher und Architekten leichter, das Emissionsverhalten von Produkten sachgerecht zu beurteilen und miteinander zu vergleichen.

Damit Verbraucher und Architekten die Emissionen von Produkten sachgerecht beurteilen und vergleichen können, hat die GEV vor über 20 Jahren den EMICODE ins Leben gerufen. Hersteller können hiernach das Emissionsverhalten ihrer Baustoffe nach dem System EMICODE prüfen und ausloben zu lassen. Bei Emissionsmessungen weichen die Ergebnisse – selbst bei autorisierten Laboren – in einer Größenordnung von 20 bis 50 Prozent voneinander ab, was jedoch den aktuellen Stand der Technik widerspiegelt. Messdaten ohne Angabe von Fehlergrenzen oder sogar mit Angaben hinter dem Komma (z. B. 85,34 µg/m³) sind daher unseriös und gaukeln eine Genauigkeit vor, die es nicht gibt.

Die GEV hat deshalb zur Beurteilung des Emissionsverhaltens von Bauprodukten verschiedene Klassen eingeführt: EC1PLUS, EC1 sowie EC2. Deren Grenzwerte sind so festgelegt, dass sie die unvermeidliche Unsicherheit von Messergebnissen berücksichtigen und integrieren. Dadurch erlauben diese Klassen, sehr emissionsarme Produkte von weniger emissionsarmen Produkten sicher zu unterscheiden – trotz der Messungenauigkeit bei Einzelergebnissen. Weil die Deklaration von einzelnen Messwerten als Produkteigenschaft unsinnig und irreführend ist, untersagt die GEV ihren Mitgliedern durch die Zeichensatzung die Angabe einzelner Prüfwerte. Mitunter wünschen die Kunden der Hersteller Prüfzeugnisse oder genaue Daten über die Emission ihrer Produkte. In diesen Fällen empfiehlt die GEV stattdessen die Angabe der Werte der EMICODE-Einstufungsklasse, unter das ein Produkt fällt (z. B. ≤ 100 µg/m³ für die Auszeichnung mit dem EC1-Siegel).

Gründe für Schwankungen bei der Emissionsmessung
Die Schwankungen in den Emissionsmessungen erklären sich durch die verschiedenen Einzelschritte einer Emissionsprüfung. Von der Probennahme über die Analyse bis zur Interpretation summieren sich die Abweichungen und beeinflussen das Messergebnis. Über die vergangenen Jahre wurden die Produkte immer emissionsärmer, die Messergebnisse einzelner Stoffe nähern sich verstärkt der absoluten Nachweisgrenze der Analysentechnik an. Nur: Je kleiner der absolute Messwert ist, desto größer wird der darin enthaltene relative Messfehler.

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Bei Emissionsmessungen weichen Ergebnisse etwa 20 bis 50 Prozent voneinander ab. Dies entspricht dem aktuellen Stand der Technik. Messdaten ohne Angabe von Fehlergrenzen oder sogar mit Werten hinter dem Komma sind daher unseriös und täuschen die Verbraucher.

Fotos: GEV

Wenn mehrere Stoffe knapp über der Bestimmungsgrenze von 5 µg/m³ liegen, werden diese in die Gesamtemission (TVOC) eingerechnet. Fallen diese Werte dann während einer zweiten Messung unter die Bestimmungsgrenze, entfällt ihre Berücksichtigung sinnvollerweise. Kleine Messunterschiede innerhalb der typischen Schwankungsbreite können also zu großen Unterschieden in den Ergebnissen führen. Hinzu kommt noch die Tatsache, dass auch die Lagerung und Alterung eines Produkts durchaus einen Einfluss auf sein Emissionsverhalten hat.

Eine präzise Angabe von entsprechenden Prüfwerten ist aus diesen Gründen nicht möglich – schon gar nicht mit Angaben bis hinter das Komma. Folglich lehnt es die GEV ab, ein Produkt mit der Angabe von Emissionswerten zu einzelnen Stoffen zu bewerben. Dies ist unseriös und täuscht den Verbraucher über die wahren Zusammenhänge.

  Quelle: www.schaal-trostner.de


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