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Eigentümergemeinschaften brauchen fachlichen Rat

14.09.2018

Viele Senioren geben im Alter ihre Häuser am Stadtrand auf und zie-hen in eine Eigentumswohnanlage. Dort müssen sie sich um wenig kümmern. Sie müssen allerdings auch mehr Rücksicht auf ihre Miteigentümer nehmen. Das gilt besonders, wenn ein Bewohner eine Rollstuhlrampe am Haus anbauen möchte. Möglicherweise werden ihm das seine Miteigentümer nicht verwehren, aber sie müssen im Vorfeld umfassend über die geplanten Maßnahmen sowie mögliche bauliche Alternativen informiert werden, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB). Dies hat das Amtsgericht München (AG München) vom 5. 7.2017 entschieden (Az.: 482 C 26378/16). Wohnungseigentümergemeinschaften müssen in der Lage sein, die Bauarbeiten und deren Konsequenzen zu beurteilen. Andernfalls entspricht der Beschluss nicht ordnungsgemäßer Verwaltung und kann gerichtlich anfechtbar sein. Weil Wohnungseigentümer in der Regel Baulaien sind, können und müssen sie nicht wissen, wie sich zum Beispiel Rollstuhlrampen technisch anbauen oder ins Gebäude integrieren lassen. Sie brauchen dazu aber vorab sachliche Informationen, damit sie das Für und Wider einzelner Vorschläge kennen und entsprechend abstimmen können. Dabei unterstützen sie die Sachverständigen des VPB.

  Quelle: www.vpb.de


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