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Ein Jahr Thüringer Vergabegesetz

02.05.2012

 

IHK-Umfrage: Mehrheit der Unternehmen für einheitliche Regelungen

Das Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge wird am 1. Mai 2012 genau ein Jahr alt und wird in weiteren vier Jahren einer Evaluierung unterzogen.

„Wir haben dies zum Anlass genommen, die Auswirkungen der neuen Regelungen zur öffentlichen Auftragsvergabe bei unseren Mitgliedsunternehmen zu hinterfragen“, sagte Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Südthüringen (IHK). So fand z.B. im Gesetzgebungsverfahren die Forderung der IHKs zum Ausschluss vergabefremder Aspekte in der Beschaffung keine Berücksichtigung. „Durch die Umfrageergebnisse ist es uns nun möglich, Licht und Schatten des Vergabegesetzes in der Praxis zu erkennen und Handlungsbedarfe für die Wirtschaft abzuleiten“, so Pieterwas weiter.

Weit über die Hälfte der befragten Südthüringer Unternehmen sprachen sich für ein einheitliches Vergaberecht für Bund, Länder und Kommunen unter Abschaffung der Landesvergabegesetze aus. Die durch das neue Gesetz geschaffene Möglichkeit, für die öffentliche Hand bei der Vergabe von Aufträgen Kriterien, wie die Förderung der Erstausbildung und Maßnahmen zur Chancengleichheit von Frauen im Beruf, abzufragen, wird in der Praxis kaum genutzt. Dies bestätigte über 90 Prozent der Befragten. Auch die Eigenerklärungen zur Tariftreue und zu den ILO-Kernarbeits-normen wurden bei 60 Prozent der Unternehmen selten bis gar nicht durch die Vergabestellen abgefordert.

„Die Ergebnisse der Umfrage zeigen deutlich, dass diese vergabefremden Nachweise kaum verlangt werden. Also können solche Aspekte aus dem Vergabegesetz gestrichen werden“, sieht Pieterwas die Auffassung der IHKs bestätigt.

Die Forderung der Wirtschaft zur Schaffung einer zentralen Thüringer Vergabeplattform fand im neuen Vergabegesetz Berücksichtigung. Diese ist seit dem 1. Februar 2011 unter www.portal.thueringen.de am Netz. 20 Prozent der befragten Unternehmen nutzen dieses Medium zur Auftragbeschaffung, 50 Prozent dagegen nicht.

Aus Sicht der IHK Südthüringen ist die zentrale Thüringer Vergabeplattform ein gutes Instrument zur Auftragsbeschaffung. Sie könnte aber in ihrer Wirkung erhöht werden, wenn auch Kommunen und andere öffentliche Körperschaften und Anstalten gesetzlich verpflichtet würden, hier die Ausschreibungen zu veröffentlichen. Die in § 3 Abs. 3 Vergabegesetz geregelte Verpflichtung der öffentlichen Ausschreibung von staatlichen Auftraggebern geht lt. Pieterwas nicht weit genug und muss im Interesse der Wirtschaft auf den Prüfstand, auch um die Attraktivität der Plattform zu erhöhen.

Der Nachweis der Eignung des Bieters kann nach dem Vergabegesetz auch durch eine gültige Präqualifizierung der Thüringer IHKs nachgewiesen werden. Die Mehrheit der befragten Unternehmen kennt dieses Verfahren. Allerdings fehlt der öffentlichen Hand noch etwas die Akzeptanz hinsichtlich der Anerkennung der Präqualifizierung. „Es ist bedauerlich, dass Hessen und Sachsen-Anhalt das Thüringer Zertifikat verbindlich anerkennen, während dies in Thüringen nur eine „Kann-Bestimmung“ ist“, so Pieterwas.

Die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen kann sich jedoch trotz bürokratischer Hemmnisse lohnen. 20 Prozent der befragten Unternehmen geben an, nach einer Beteiligung an einer öffentlichen Ausschreibung auch einen Auftrag erhalten zu haben.

 

  Quelle: IHK Südthüringen


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