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Ein Stück Klarheit, doch Unsicherheit bleibt

05.06.2013

Verordnung zum Tariftreue- und Vergabegesetz

Vereinfachung für Unternehmen durch das von IHK NRW geförderte Präqualifizierungsverfahren

Gut ein Jahr nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW ist zum 1. Juni 2013 die erklärende Rechtsverordnung in Kraft getreten. Mit dem Gesetz legt das Land Mindeststandards für öffentliche Aufträge fest. Neben einem fairen Wettbewerb sollen Sozialverträglichkeit, Umweltschutz, Energieeffizienz sowie Qualität und Innovation bei öffentlichen Aufträgen ermöglicht werden. Mit dem Inkrafttreten der ausführenden Verordnung kann das Gesetz nun vollumfänglich angewendet werden. Zur Kontrolle der Vorgaben setzt die vorgelegte Verordnung zumeist auf Formulare und Eigenerklärungen. Diese können auf der Vergabeplattform des Landes unter www.vergabe.nrw.de eingesehen und von dort heruntergeladen werden. Parallel zur Verordnung hat das Wirtschaftsministerium einen Praxisleitfaden erstellt, der Vergabestellen und Bietern praktische Erfahrungen mit den Anforderungen zur Einbindung der Nachhaltigkeitsaspekte des TVgG NRW verdeutlichen soll. Mehrfach hat IHK NRW Bedenken hinsichtlich der Eignung des Vergaberechts zur Durchsetzung allgemeiner politischer Ziele geäußert. Die Bindung des Vergaberechts an Kriterien, die zusätzlich zur Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Unternehmen die Vergabeentscheidung beeinflussen, läuft einer effizienten Verwendung öffentlicher Mittel entgegen und führt meist zu unerwünschten Nebenwirkungen. Im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes zeigen sich vor allem kleine und mittlere Unternehmen durch die neuen Nachweispflichten verunsichert und berichten von dem zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Angesichts der detailreichen Ausgestaltung steht der Praxistest der Verordnung in vielen Bereichen noch aus. Um mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit Zielkonflikte zu vermeiden, bleibt die Ausgestaltung der Vergaben durch den öffentlichen Auftraggeber entscheidend.


IHKs empfehlen PQ-Verfahren
Besonders aufwändig für Unternehmen ist, dass die Formulare und Eigenerklärungen speziell zum TVgG NRW grundsätzlich zu jedem Auftrag neu auszufüllen und einzureichen sind. Hier bietet die Rechtsverordnung allerdings eine deutliche Erleichterung für Unternehmen, die sich präqualifizieren lassen. Für den Bereich der Lieferungen und Leistungen der VOL ist die Präqualifizierungsstelle in NRW bei der IHK Mittlerer Niederrhein angesiedelt. Nähere Informationen finden Sie unter www.krefeld.ihk.de Dokumenteneingabe: 871 oder unter www.pq-vol.de. Für den Baubereich erfolgt die Präqualifizierung über den PQ-Verein für Bauleistungen unter www.pq-verein.de.


IHK Veranstaltungsreihe
Die Industrie- und Handelskammern in NRW werden in drei Veranstaltungen über den neuen Rechtsrahmen und seine Auswirkungen informieren. Über die Gesetzesinhalte hinaus bieten die Veranstaltungen Vorträge von Vergabestellen und Auftragnehmern bzw. Bietern. Besucher können sich am Rande der Veranstaltung über die Angebote der Vergabeplattformen kundig machen. Nähere Informationen finden Sie unter www.krefeld.ihk.de (bei Dokumentensuche 871 eingeben).

  Quelle: IHK NRW - Die Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen e. V.


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