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Eine gute Entscheidung – Keine „kleine Bauvorlageberechtigung“ für Handwerker und Absolventen

29.09.2015

Am 23.09.2015 hat der Landtag die novellierte Landesbauordnung für Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. Dabei hat er insbesondere entschieden, dass die im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens ausführlich diskutierte so genannte „kleine Bauvorlageberechtigung“ für Handwerker und Absolventen nicht in das Gesetz aufgenommen wird.

Die Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich. Präsident Joachim Brenncke sagte hierzu:

„Der Landtag hat heute eine gute und richtige Entscheidung getroffen. Die ersatzlose Streichung der ‚kleinen Bauvorlageberechtigung’ verhindert das Inkrafttreten einer Regelung, die niemandem genützt und vielen geschadet hätte.“

„Ich danke deshalb allen Abgeordneten der demokratischen Fraktionen des Landtags, die durch ihr heutiges Votum einen potentiell schwerwiegenden Fehler verhindert haben. Gleichzeitig freue ich mich sehr darüber, dass wir mit unseren Sachargumenten im Landtag Gehör gefunden haben.“

Die Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern hatte im Vorfeld des heutigen Beschlusses während der öffentlichen Anhörung im Landtag am 21. Mai 2015 sehr deutlich auf die Probleme hingewiesen, die die geplante Regelung mit sich gebracht hätte, insbesondere auf den Gebieten des Verbraucherschutzes und der Baukultur.

  Quelle: www.ak-mv.de


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