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Einführung von eForms-DE für EU-weite Bekanntmachungen

08.11.2023

Mit der Einführung von eForms-DE für EU-weite Bekanntmachungen am 25. Oktober 2023 wird ein bedeutender Schritt in Richtung Verwaltungsdigitalisierung und transparentere Vergabeprozesse unternommen.

 

Technik Hände Icon Technologie eForms

Bild: Adobe.


Die Einführung von eForms-DE am 25. Oktober 2023 hat eine wichtige Veränderung in der Verwaltungsdigitalisierung eingeleitet. Diese standardisierten digitalen Standardformulare lösen die bisherigen PDF-basierten Formulare zur Veröffentlichung von Bekanntmachungen ab. Dabei stehen nicht nur die Qualität der Daten des öffentlichen Einkaufs im Vordergrund, sondern auch die Erhöhung der Quantität und die Möglichkeit zur umfassenden Analyse von Informationen und Daten im Vergabeprozess.

Rechtliche Grundlagen und Umsetzung in Deutschland

Die Einführung von eForms-DE basiert auf den Durchführungsverordnungen (EU) 2019/1780 und (EU) 2022/2303 der Europäischen Kommission, die die Digitalisierung von Bekanntmachungsdokumenten in Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte festlegen. Zur verpflichtenden Umsetzung und Einführung von eForms in Deutschland (eForms-DE) wurde die Vergabeordnung (VgV) entsprechend geändert, wie im Bundesgesetzblatt vom 23. August 2023 veröffentlicht.

Datenservice Öffentlicher Einkauf: Zentraler Hub für Bekanntmachungen

Der Datenservice Öffentlicher Einkauf spielt eine zentrale Rolle in diesem Prozess. Hier werden veröffentlichungspflichtige Bekanntmachungen zu Vergabeverfahren von Bund, Ländern und Kommunen bereitgestellt. Mit der Integration des Standards eForms-DE im Datenservice Öffentlicher Einkauf wurde die Vergabeverordnung erfolgreich in Deutschland umgesetzt. Bekanntmachungsdokumente im neuen Standard können empfangen, validiert, veröffentlicht und an die europäische Ausschreibungsplattform Tenders Electronic Daily (TED) weitergeleitet werden. Dies ermöglicht es Bietern und Unternehmen, alle relevanten Ausschreibungen über einen vereinfachten Zugang zu finden, anstatt verschiedene Vergabeplattformen durchsuchen zu müssen.

Förderung der Verwaltungsdigitalisierung und mehr Transparenz

Die Verwendung des Datenstandards eForms fördert nicht nur die Harmonisierung EU-weiter Vergabeverfahren, sondern trägt auch zur Verwaltungsdigitalisierung bei. Die Nutzung zusätzlicher Datenfelder erhöht die Transparenz und Effizienz des Vergabeprozesses. Informationen können genutzt werden, um fundierte Entscheidungen zu treffen und Simulationen durchzuführen, um die Auswirkungen von Entscheidungen oder externen Ereignissen transparent zu machen. Darüber hinaus unterstützt die Verwendung spezifischer Angaben die Nachhaltigkeitsziele im öffentlichen Einkauf und die EU-Nachhaltigkeitsanforderungen.

Kooperationsprojekt und Zukunftsausblick

Die Einführung von eForms-DE wurde in einem Kooperationsprojekt des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI), des Beschaffungsamts des BMI (BeschA) und der Freien Hansestadt Bremen erfolgreich umgesetzt. Mit dem Abschluss des Projekts zum 01. Oktober 2023 geht die betriebliche und technische Verantwortung für den Datenservice Öffentlicher Einkauf an das BeschA über.

Übersicht über den Datenservice Öffentlicher Einkauf

Der Datenservice Öffentlicher Einkauf besteht aus verschiedenen Komponenten, darunter der Vermittlungsdienst, der Bekanntmachungsservice (BKMS), der eSender-Hub, das Self-Service-Portal und das Redaktionssystem. Diese Komponenten ermöglichen die Erfassung, Validierung und Veröffentlichung von Bekanntmachungen sowie die Kommunikation mit Tenders Electronic Daily (TED) auf EU-Ebene. Die Nutzung einheitlicher Standards und Datenmodelle ebnet den Weg für den Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) in der öffentlichen Verwaltung, um transparente, nachhaltige und effiziente Beschaffungsprozesse zu unterstützen.

  Quelle: https://www.soll-galabau.de/aktuelle-news/ansicht-aktuelles/datum/2023/10/26/bekanntmachungen-von-oeffentlichen-auftraggebern-nu


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