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Einheitliche Kriterien für Radschnellwege festgelegt

25.09.2012

Düsseldorf (dapd-nrw). Für den Bau sogenannter Radschnellwege gibt es in NRW künftig konkrete Kriterien. Das Anforderungsprofil wurde von einem Expertengremium unter Leitung des NRW-Verkehrsministeriums zusammengestellt, wie das Ministerium in Düsseldorf mitteilte. Auf den speziellen "Fahrradautobahnen" soll der Radverkehr sicher, zügig, ohne Behinderung, getrennt vom Fußverkehr und auf ausreichend breiten Wegen fließen können.

Zu den einheitlichen Kriterien gehören auch eine Mindestlänge von fünf Kilometern, innerorts eine Beleuchtung sowie eine regelmäßige Reinigung samt Winterdienst. Auch Serviceangebote wie Luftstationen, Rastplätze und punktuelle Überdachungen als Regenschutz gehören zum Anforderungsprofil.

Im Ruhrgebiet soll ein erster Radschnellweg entstehen, der die Städte verbinden und Autofahrer dazu bringen soll, künftig auch bei mittleren Strecken auf das Fahrrad umzusteigen. In einem Planungswettbewerb sollen bis Mitte 2013 fünf weitere Projekte für Radschnellwege im Land gefunden werden.

  Quelle: dapd


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