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Elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen

19.07.2013

Am 26. Juni 2013 hat die EU-Kommission den bereits seit längerem angekündigten Legislativvorschlag zur elektronischen Rechnungsstellung („e-Invoicing“) bei öffentlichen Aufträgen vorgelegt.

Entgegen ursprünglicher Ankündigungen erfolgte der Vorschlag für diesen EU-Rechtsakt nicht in Form einer EU-Verordnung, die in den Mitgliedstaaten unmittelbar gelten würde, sondern als EU-Richtlinie. Diese bedarf nationaler Umsetzungsrechtsakte und lässt den Mitglied-staaten innerhalb des von der Richtlinie gesetzten Rahmens einen gewissen Umsetzungsspielraum. Der Richtlinienvorschlag wird von einer Mitteilung der EU-Kommission begleitet, in der sie ihre Vorstellungen von einer vollständigen Digitalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe, die sogenannte „durchgängig elektronische Vergabe“ („end-to-end e-procurement“), beschreibt.

Vorgeschichte: Eine Reihe von EU-Mitgliedstaaten hat die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen verbindlich gemacht. Dies führte dazu, dass es nun mehrere getrennte Systeme gibt, die nach unterschiedlichen, oft nationalen Normen funktionieren.

Die Vielzahl elektronischer Rechnungsstellungsstandards im öffentlichen Auftragswesen führt für Unternehmen, die über Grenzen hinweg Verträge mit öffentlichen Behörden in anderen Mitgliedstaaten schließen, zu mehr Komplexität und höheren Kosten.

Noch entfällt nur ein Bruchteil der Rechnungsstellung in der EU auf die elektronische Rechnungstellung (zwischen 5 % und 15 %); tatsächlich herrschen manuelle Verfahren und Papierdokumente vor. Daher prüft die EU-Kommission derzeit, auf welche Weise sich die mangelnden Interoperabilität zwischen den nationalen Systemen im öffentlichen Auftragswesen überwinden lässt und wie die Übernahme der elektronischen Rechnungsstellung gefördert werden kann. Da die Behörden die wichtigsten Käufer in der EU sind, könnten sie als treibende Kraft für eine breitere Übernahme der elektronischen Rechnungsstellung in Europa wirken. Zu diesem Thema führte die EU-Kommission außerdem bis 14. Januar 2013 eine Konsultation durch. Sie diente der Einholung von Meinungen und Informationen über die Anwendung der elektronischen Rechnungsstellung und über den Handlungsbedarf auf EU-Ebene. Die EU-Kommission veranstaltet zu den Themen E-Vergabe und Elektronische Rechnungslegung am 18. September 2013 eine Konferenz in Brüssel. Weitere Informationen finden Sie unter www.hk24.de / Downloads.

  Quelle: Handelskammer Hamburg


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