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Elektronische Vergabe braucht flächendeckend schnelles Internet

14.01.2015

Die Bundesregierung hat Anfang Januar Eckpunkte zur Umsetzung einer Vergaberechtsreform verabschiedet. Aufgrund neuer EU-Richtlinien ist eine Anpassung des deutschen Vergaberechts für Vergaben im Oberschwellenbereich bis April 2016 erforderlich.

Der ZDH erklärt zur geplanten Reform des Vergaberechts: "Wir begrüßen das grundsätzliche Bekenntnis der Bundesregierung zur Mittelstandsgerechtigkeit der Vergaberechtsreform. Ob Mittelstand und Handwerk von der Reform letztlich profitieren können, ist jedoch noch keinesfalls sichergestellt. Die Umsetzung der EU-Richtlinien bietet ebenso Chancen wie Gefahren.

Ein fairer Zugang gerade für kleine und mittelgroße Unternehmen kann nur gewährleistet werden, wenn weitere bürokratische Auflagen vermieden werden. Insbesondere darf das deutsche Vergaberecht nicht mit immer neuen vergabefremden Anforderungen aus dem sozialen und ökologischen Bereich belastet werden. Bereits heute verzichten Handwerker zunehmend aufgrund der Komplexität der Verfahren auf die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen.

Gute Ansätze der EU-Richtlinien zur Vereinfachung der Nachweispflichten von Bietern sollten unter Wahrung der in Deutschland etablierten Präqualifizierungssysteme konsequent in deutsches Recht umgesetzt werden.

Der durch EU-Recht vorgegebene schrittweise Übergang auf eine elektronische Abwicklung des gesamten Vergabeprozesses muss mit Blick auf die Kapazitäten der kleinen und mittleren Betriebe behutsam durchgeführt werden. Aus Sicht des Handwerks sollten die Übergangsfristen der Richtlinie voll ausgeschöpft werden. Sicherzustellen ist, dass allen Betrieben vor einer verpflichtenden elektronischen Vergabe auch ein hinreichend schneller Internetanschluss zur Verfügung steht.

Die Definition von vergaberechtsfreien in-house-Vergaben und interkommunaler Zusammenarbeit sollte auf Basis der EU-Richtlinien sehr eng erfolgen, um den örtlichen Mittelstand nicht durch eine wachsende wirtschaftliche Betätigung der Kommunen zu beeinträchtigen.

Im Sinne der von der Bundesregierung vorgesehenen "1:1-Umsetzung" der Richtlinie sollte es zusätzliche Regelungen nur im zwingend notwendigen Umfang geben. Die Umsetzung der Richtlinien muss unter intensiver Einbeziehung der Vertreter der Wirtschaft und Auftraggeber – insbesondere über die Vergabe- und Vertragsausschüsse – erfolgen. Gerade in Hinblick auf weitere Anpassungen, die über den Bereich des Oberschwellenbereichs hinaus auf der nationalen Regelungsebene (im Bau unter 5 Millionen Euro) noch erfolgen werden, sind in der Praxis bewährte Strukturen des deutschen Vergaberechts, wie z.B. die VOB/A, zu erhalten."

  Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.


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