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Endlich bundesweit: Neue Ersatzbaustoffverordnung regelt Einsatz

24.08.2023

Die neue Ersatzbaustoffverordnung bringt Klarheit und Standards für die Verwertung von Bauabfall und den Einsatz von Ersatzbaustoffen in verschiedenen Bauprojekten.

 

Baustelle Abriss

 

Bei Bau- und Abbruchmaßnahmen, im Bahn- und Straßenbau sowie in industriellen Prozessen fallen erhebliche Mengen an Bauabfall an. Bisher mangelte es an einer einheitlichen Regelung zur Verwertung von Bauschutt und Bodenaushub. Seit August jedoch sorgt die Einführung der Ersatzbaustoffverordnung für eine bundesweit gültige Normierung. Diese Maßnahme steigert die Akzeptanz von Ersatzbaustoffen, trägt zur Schonung von Primärrohstoffen bei und definiert die Eignung dieser Stoffe für unterschiedliche Bauprojekte.

Bedeutung und Hintergrund

Die Gruppe des Bauabfalls ist mengenmäßig die größte Abfallkategorie in Deutschland, einschließlich Bauschutt und Bodenaushub. Bislang fehlte eine einheitliche Richtlinie zur Verwertung dieser Materialien. Die neue Ersatzbaustoffverordnung schafft nun Klarheit. Auf nationaler Ebene regelt sie den Umgang mit diesen Abfallprodukten. Rolf Vieten, Sachverständiger bei TÜV NORD EnSys und Referent der TÜV NORD Akademie, erklärt: "Die Ersatzbaustoffverordnung hat drei Hauptziele. Erstens soll die Akzeptanz von Ersatzbaustoffen gesteigert werden, indem ihre Qualität durch Güteüberwachung gewährleistet wird und unterschiedliche Regelungen auf Länderebene durch einheitliche, rechtssichere Vorgaben ersetzt werden."

Vorteile und Schutz für Umwelt und Mensch

Die Nutzung von Ersatzbaustoffen trägt nicht nur zur Effizienz von Bauprojekten bei, sondern schont auch Primärrohstoffe. Ein weiteres Ziel ist der Schutz von Umwelt und Mensch. Die Ersatzbaustoffverordnung legt fest, welche Ersatzbaustoffe für spezifische Bauvorhaben geeignet sind.

Implementierung und Anwendung

Die neue Verordnung betrifft Unternehmen, die Ersatzbaustoffe herstellen, darunter Entsorgungsbetriebe und Aufbereitungsanlagen. Aber auch Ingenieur- oder Planungsbüros, Umweltlabore und Abfallbehörden müssen sich an die Ersatzbaustoffverordnung halten. Diese ist seit dem 1. August verbindlich und betrifft auch bereits geplante Bauvorhaben, es sei denn, es liegen Ausnahmefälle vor. Es ist ratsam, sich rechtzeitig über die Verordnung zu informieren, da sie zwar keine komplizierten Herstellungs- oder Anwendungsvorgänge mit sich bringt, jedoch eine Umstellung für betroffene Unternehmen und Behörden erfordert.

Konkrete Veränderungen durch die Ersatzbaustoffverordnung

Die Verordnung führt neue Stoffklassen ein, darunter Einsatzmöglichkeiten bestimmter Ersatzbaustoffe. Dazu stellt sie eine Vielzahl von Tabellen mit entsprechenden Werten bereit. Weitere Änderungen betreffen die Probenentnahme, die Laboranalytik und eine gestufte Güteüberwachung.

  Quelle: https://meistertipp.de/aktuelles/news/endlich-bundesweit-neue-ersatzbaustoffverordnung-regelt-einsatz/


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