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Endspurt für Lohnnachweis-Einreichung 2023: Stichtag nähert sich

06.02.2024

Bis zum 16. Februar müssen Unternehmen ihren Lohnnachweis für 2023 bei der BG BAU einreichen, um Sanktionen zu vermeiden.

 

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Aufforderung zur fristgerechten Einreichung

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) appelliert an alle Unternehmen, die Lohnnachweise für das Jahr 2023 bis spätestens zum 16. Februar vorzulegen. Diese Aufforderung betrifft sämtliche Betriebe, die im vergangenen Jahr Personal beschäftigt haben.

Meldepflicht: Wer ist betroffen?

Es besteht Meldepflicht für jeden Beschäftigten im Unternehmen, inklusive Aushilfen, Teilzeitbeschäftigte und Lehrlinge. Firmen ohne Angestellte im Vorjahr sind von dieser Regelung ausgenommen.

Prozedur der Lohnnachweis-Übermittlung

Unternehmen können ihren Lohnnachweis entweder mittels des betriebseigenen Gehaltsabrechnungssystems oder über das SV-Meldeportal, eine zertifizierte Ausfüllhilfe, übermitteln. Vor Einreichung ist eine Registrierung für das Jahr 2023 erforderlich, um die Unternehmensdaten verifizieren zu lassen und die Beschäftigten den zutreffenden Gefahrtarifstellen zuzuweisen. Diese Pflicht gilt für Löhne bis zur Höhe von 81.480 Euro je Arbeitnehmer.

Bedeutung der Fristwahrung

Die Einhaltung der Meldefrist ist entscheidend für die korrekte Berechnung der Beiträge zur Berufsunfallversicherung. Verspätete Einreichungen führen zu Schätzungen der Versicherungsträger, die wiederum die Beitragsberechnung beeinflussen können. Zudem sind die gemeldeten Arbeitsstunden wichtig für die Einstufung in betriebliche Gesundheits- und Sicherheitsbetreuungsprogramme.

Grundlagen der Beitragsberechnung

Die Beiträge zur Berufsunfallversicherung werden nach dem Prinzip der nachträglichen Bedarfsdeckung berechnet, basierend auf dem Bruttoarbeitsentgelt, der Gefahrenklasse sowie dem Beitragsfuß des Unternehmens. Dieser Ansatz stellt sicher, dass die tatsächlich entstandenen Kosten fair auf die beitragspflichtigen Betriebe verteilt werden.

  Quelle: https://www.soll-galabau.de/aktuelle-news/ansicht-aktuelles/datum/2024/01/30/endspurt-lohnnachweis-meldefrist-endet-mitte-februa


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