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Energieberatung und Sanierung nach neuen Richtlinien

01.11.2012

Für die Energieberatung im Vorfeld einer Sanierung existieren seit Juli 2012 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie herausgegebene neue Richtlinien. Zuschüsse wurden erhöht. Allerdings muss der Vor-Ort-Bericht zu einem Wohngebäude Mindestanforderungen entsprechen.

Das Problem: Anforderungen an Energieberatung verschärft.
Mit Blick auf die ehrgeizigen Ziele, den Gebäudebestand bis 2050 in hohem Maße klimaneutral auszurüsten, hat die Bundesregierung die Anforderungen an die Energieberatung und die Förderung verschärft. Die Qualifikation der Energieberater und der qualifizierte Beratungsbericht sind entscheidend. Berater müssen, um in die Energie-Effizienz-Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes aufgenommen zu werden, regelmäßige Fortbildungen nachweisen. Höhere Zuschüsse sollen Eigentümern von Wohngebäuden einen zusätzlichen Anreiz für qualifizierte Energieberatung geben.

Worauf kommt es an?
Der Beratungsbericht ist mehr als zuvor ausschlaggebend für die staatliche Förderung. Er muss den festgelegten Anforderungen entsprechen. Ein KfW Effizienzhaus ist zwingend anzustreben, Bundesförderprogramme müssen berücksichtigt werden, Landes- oder regionale Förderungen sind hinzuzuziehen. Statt des Energieverbrauchs ist jetzt der Energiebedarf verpflichtende Grundlage des energetischen Konzepts. Größere Freiheit herrscht bei der Aufnahme erneuerbarer Energien ins Sanierungsprogramm - Biomasse, Solar- oder andere Energiequellen müssen nicht mehr explizit ausgewiesen werden. Nicht mehr möglich sind eine Nachbesserung des Berichts und damit eine nachträgliche Förderung.

Darauf ist zu achten: klar nachvollziehbarer Sanierungsfahrplan.
Durch die Neuausrichtung bekommt die Energieberatung eine andere Gewichtung. Der Energieberater ist verpflichtet, nach Bestandsaufnahme und Gebäudeanalyse ein individuelles Sanierungskonzept und daraus folgend einen Sanierungsfahrplan zu entwickeln. Der Beratungsbericht muss klar und übersichtlich aufgebaut sein. Enthält er nur allgemeine Erläuterungen, Tabellen, Grafiken und Berechnungen genügt er den neuen Maßstäben eines objektbezogenen Beratungsberichtes nicht mehr. Hauseigentümer sollten überprüfen, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen verständlich und nachvollziehbar sind. Durch Bericht und Beratungsgespräch sollen sie motiviert und unterstützt werden, die energetische Sanierung anzugehen.

 

  Quelle: www.bsb-ev.de


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