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Energieeffizienz von Aufzügen nach Maschinenrichtlinie

06.12.2016

Neue Richtlinie VDI 4707 Blatt 3 beschreibt Klassifizierung der Energieeffizienz von Aufzügen nach Maschinenrichtlinie

Die Richtlinie VDI 4707 behandelt die Energieeffizienz von Aufzügen. Das Ziel ist, die Beurteilung und Kennzeichnung für den Energiebedarf und -verbrauch von Aufzügen nach einheitlichen Kriterien festzulegen und transparent darzustellen. Das neu erschienene Blatt 3 der VDI 4707 beschreibt eine Klassifizierung der Energieeffizienz von Aufzügen nach Maschinenrichtlinie in Abhängigkeit von deren Energieverbrauch und der sicherheitstechnischen Ausstattung. VDI 4707 Blatt 1 und DIN EN ISO 25745-2 dienen zur Klassifizierung von Aufzügen nach Aufzugsrichtlinie. Aufzüge nach Maschinenrichtlinie, die bis zu 0,15 m/s fahren, werden nach dieser Richtlinie nicht sinnvoll bewertet.

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Foto: Wollstein / VDI

Daher war die Schaffung einer Richtlinie für diese langsamen, meist selten fahrenden Aufzüge nötig. Energieeinsparung darf nicht auf Kosten der Sicherheit gehen. Daher zielt die Klassifizierung der Richtlinie darauf ab, das Weglassen von Sicherheitsbauteilen zur Einsparung von Energie nicht zu belohnen.

VDI 4707 Blatt 3 richtet sich an die Hersteller von Aufzügen und Aufzugskomponenten, aber auch an Bauherren, Architekten, Fachplaner, Montage-/Instandhaltungsunternehmen und Betreiber sowie an Prüforganisationen. Herausgeber der Richtlinie VDI 4707 Blatt 3 „Aufzüge; Energieeffizienz; Aufzüge nach Maschinenrichtlinie“ ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinie ist ab sofort als Entwurf beim Beuth Verlag (Tel.: +49 30 2601-2260) erhältlich. Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen besteht durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals.

Die Einspruchsfrist endet am 30.04.2017. 

  Quelle: www.vdi.de


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